Der Moskauer Vertrag und die Berlin-Regelung (1969-1972)

Der Moskauer Vertrag und die Berlin-Regelung (1969-1972)

Einband:
Kartonierter Einband (Kt)
EAN:
9783836495332
Genre:
Zeitgeschichte (1946 bis 1989)
Autor:
Thomas Olig
Herausgeber:
VDM Verlag Dr. Müller e.K.

Die Sowjetunion hatte mit der Niederschlagung des Prager Fr hlings 1968 gezeigt, dass sie jegliches Streben nach Selbst igkeit innerhalb der Warschauer-Pakt-Staaten nicht zulassen w rde. Somit musste die deutsche Entspannungspolitik mit dem Osten ihren Anfang in Moskau nehmen. Erst nachdem die Bundesrepublik mit der Sowjetunion den Moskauer Vertrag abgeschlossen hatte, konnte sie mit den anderen Ostblockstaaten Polen und CSSR, sowie mit der DDR Friedensvertr aushandeln. Die Frage der Berlin-Regelung im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag wurde zuerst von deutscher Seite hervorgebracht, dann von sowjetischer Seite aufgenommen. Die deutsche Seite war an einer Verbesserung des Zugangs nach West-Berlin interessiert, aber auch die Besuchsm glichkeiten der West-Berliner in die DDR sollten verbessert werden. Wichtig war auch die Frage nach dem Status Berlins. Dabei ging es u.a. um die Einbeziehung West-Berlins in das Rechts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik. Bei diesem Junktim zeigte sich besonders, wie sehr die deutsche Ostpolitik von den Gro ten abh ig war. Hier kam der Entspannungswille der beiden Machtbl cke auf den Pr fstand.

Autorentext
Thomas Olig, geboren 1976, studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Alte Geschichte an der Freien Universität Berlin. Neben seinem Studium arbeitete er in der Abteilung des Instituts für Zeitgeschichte im Auswärtigen Amt, in der die jährliche erscheinende Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland" erstellt wird.

Klappentext
Die Sowjetunion hatte mit der Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 gezeigt, dass sie jegliches Streben nach Selbständigkeit innerhalb der Warschauer-Pakt-Staaten nicht zulassen würde. Somit musste die deutsche Entspannungspolitik mit dem Osten ihren Anfang in Moskau nehmen. Erst nachdem die Bundesrepublik mit der Sowjetunion den Moskauer Vertrag abgeschlossen hatte, konnte sie mit den anderen Ostblockstaaten Polen und CSSR, sowie mit der DDR Friedensverträge aushandeln. Die Frage der Berlin-Regelung im Zusammenhang mit dem Moskauer Vertrag wurde zuerst von deutscher Seite hervorgebracht, dann von sowjetischer Seite aufgenommen. Die deutsche Seite war an einer Verbesserung des Zugangs nach West-Berlin interessiert, aber auch die Besuchsmöglichkeiten der West-Berliner in die DDR sollten verbessert werden. Wichtig war auch die Frage nach dem Status Berlins. Dabei ging es u.a. um die Einbeziehung West-Berlins in das Rechts- und Wirtschaftssystem der Bundesrepublik. Bei diesem Junktim zeigte sich besonders, wie sehr die deutsche Ostpolitik von den Großmächten abhängig war. Hier kam der Entspannungswille der beiden Machtblöcke auf den Prüfstand.


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