Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Zur Auslegung von Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG und zur Vereinbarkeit darauf gestützter Beschränkungen des gewerblichen Spielbetriebs mit Art. 12 Abs. 1 GG
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Hans-Peter Schneider
Herausgeber:
Nomos Verlagsges.MBH + Co
Mit der Föderalismusreform I ist die Zuständigkeit für das "Recht der Spielhallen" aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG auf die Länder übergegangen. Das Buch weist anhand der Genese dieser neuen Gesetzgebungskompetenz nach, dass sie sich nur auf Regelungen nach Par. 33 i GewO bezieht und Zugangskontrollen zu Spielhallen in Konflikt mit der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) geraten.
Das Buch beschäftigt sich mit der Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen, die mit der Föderalismusreform I vom 1. September 2006 auf die Länder übergegangen ist. Es weist anhand der Entstehungsgeschichte dieser neuen Landeszuständigkeit nach, dass sie sich nur auf Regelungen bezieht, die bisher im Rahmen von § 33 i GewO Angelegenheit des Bundes waren, und wendet sich damit gegen Versuche, sie auf das gesamte Spielhallenwesen auszudehnen einem Anliegen der Länder, mit dem diese bereits in der Föderalismuskommission nicht durchdringen konnten. Im zweiten Teil setzt sich das Buch mit Forderungen auseinander, im Interesse einer sog. Kohärenz von Schutzvorschriften zur Bekämpfung der Spielsucht auch für Spielhallen ähnlich umfassende EDV-gestützte Zugangskontrollen vorzusehen, wie sie für Spielbanken vorgeschrieben sind. Der Autor prüft diese Vorschläge am Maßstab der Berufsfreiheit von Spielhallenbetreibern und gelangt zu dem Ergebnis, dass sie mit Ausnahme eines Lichtbildabgleichs des Kunden unverhältnismäßig sind und daher gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen.
Klappentext
Das Buch beschäftigt sich mit der Gesetzgebungskompetenz für das "Recht der Spielhallen", die mit der Föderalismusreform I vom 1. September 2006 auf die Länder übergegangen ist. Es weist anhand der Entstehungsgeschichte dieser neuen Landeszuständigkeit nach, dass sie sich nur auf Regelungen bezieht, die bisher im Rahmen von § 33 i GewO Angelegenheit des Bundes waren, und wendet sich damit gegen Versuche, sie auf das gesamte "Spielhallenwesen" auszudehnen - einem Anliegen der Länder, mit dem diese bereits in der Föderalismuskommission nicht durchdringen konnten. Im zweiten Teil setzt sich das Buch mit Forderungen auseinander, im Interesse einer sog. Kohärenz von Schutzvorschriften zur Bekämpfung der Spielsucht auch für Spielhallen ähnlich umfassende EDV-gestützte Zugangskontrollen vorzusehen, wie sie für Spielbanken vorgeschrieben sind. Der Autor prüft diese Vorschläge am Maßstab der Berufsfreiheit von Spielhallenbetreibern und gelangt zu dem Ergebnis, dass sie - mit Ausnahme eines Lichtbildabgleichs des Kunden - unverhältnismäßig sind und daher gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoßen.
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