Einband:
Kartonierter Einband
Herausgeber:
utzverlag GmbH
Erscheinungsdatum:
31.12.2024
Der Autor untersucht, ob die religiöse Paralleljustiz mit den Gleichheitssätzen des Grundgesetzes vereinbar ist. Im Fokus stehen informelle Verfahren, in denen sogenannte Friedensrichter Entscheidungen in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehe- und Unterhaltsfragen treffen. Es wird der Vorwurf erhoben, dass Frauen dabei systematisch benachteiligt werden. Die zentrale Frage ist, ob die Entscheidungen im Rahmen dieser informellen Schlichtungen einen Verstoß gegen den besonderen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 2 GG darstellen. Auf Grundlage des aktuellen empirischen Erkenntnisstandes beleuchtet der Autor die Defizite in der Geschlechtergleichberechtigung und analysiert, inwieweit die Gleichheitssätze im Privatrechtsverkehr Anwendung finden und welche Rolle die Staatsgewalten dabei einnehmen könnten. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, ob staatliche Maßnahmen ihrerseits die Gleichheitsrechte der Beteiligten im Sinne von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG verletzen könnten, insbesondere wenn diese aus religiösen Motiven im Sinne von Art. 4 Abs. 1, 2 GG an den informellen Verfahren teilnehmen. Abschließend wird erörtert, wie bei tatsächlich religiös motivierten informellen Streitschlichtungen die praktische Konkordanz zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen hergestellt werden kann.
Klappentext
Der Autor untersucht, ob die "religiöse Paralleljustiz" mit den Gleichheitssätzen des Grundgesetzes vereinbar ist. Im Fokus stehen informelle Verfahren, in denen sogenannte Friedensrichter Entscheidungen in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Ehe- und Unterhaltsfragen treffen. Es wird der Vorwurf erhoben, dass Frauen dabei systematisch benachteiligt werden. Die zentrale Frage ist, ob die Entscheidungen im Rahmen dieser informellen Schlichtungen einen Verstoß gegen den besonderen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 2 GG darstellen. Auf Grundlage des aktuellen empirischen Erkenntnisstandes beleuchtet der Autor die Defizite in der Geschlechtergleichberechtigung und analysiert, inwieweit die Gleichheitssätze im Privatrechtsverkehr Anwendung finden und welche Rolle die Staatsgewalten dabei einnehmen könnten. Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, ob staatliche Maßnahmen ihrerseits die Gleichheitsrechte der Beteiligten im Sinne von Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG verletzen könnten, insbesondere wenn diese aus religiösen Motiven im Sinne von Art. 4 Abs. 1, 2 GG an den informellen Verfahren teilnehmen. Abschließend wird erörtert, wie bei tatsächlich religiös motivierten informellen Streitschlichtungen die praktische Konkordanz zwischen den betroffenen Grundrechtspositionen hergestellt werden kann.
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