Die Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG

Die Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783828831148
Untertitel:
Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft 60
Genre:
Recht
Autor:
Yvonne J. Klimke
Herausgeber:
Tectum Verlag
Auflage:
1., Aufl
Anzahl Seiten:
470
Erscheinungsdatum:
31.03.2013
ISBN:
978-3-8288-3114-8

Am 13. Dezember 2006 ist das Gesetz ber steuerliche Begleitmanahmen zur Einfhrung der Europischen Gesellschaft und zur nderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: SEStEG) in Kraft getreten. Neben einer Anpassung des nationalen (Steuer-)Rechts an aktuelle Vorgaben der EU (SE-VO, SCE-VO, EU-Fusionsrichtlinie und SEEG) sollten die vorgenommenen Gesetzesnderungen den Investitionsstandort Deutschland attraktiver machen. Auer weiteren Schutzmanahmen wurde jedoch gleichzeitig ein Grundtatbestand der Entstrickung eingefhrt ( 4 Abs. 1 Satz 3 EStG bzw. 12 Abs. 1 KStG), um das deutsche Besteuerungsaufkommen vor vermeintlicher Reduzierung durch die grenzberschreitende Verlagerung von Wirtschaftsgtern zu schtzen. Eine sofortige steuerliche Entstrickung soll immer dann erfolgen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veruerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschrnkt wird. Der Anwendungsbereich der inzwischen eingefhrten, hchst umstrittenen Regelungen ist weiterhin unklar. Yvonne Klimke geht einer Vielzahl von Fragen nach, die durch 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgeworfen werden. Sie unterzieht insbesondere den Tatbestand und den Anwendungsbereich der Regelung einer genauen Analyse und berprft europa- und verfassungsrechtliche Bedenken.

Klappentext
Am 13. Dezember 2006 ist das "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (kurz: SEStEG) in Kraft getreten. Neben einer Anpassung des nationalen (Steuer-)Rechts an aktuelle Vorgaben der EU (SE-VO, SCE-VO, EU-Fusionsrichtlinie und SEEG) sollten die vorgenommenen Gesetzesänderungen den "Investitionsstandort Deutschland" attraktiver machen. Außer weiteren "Schutzmaßnahmen" wurde jedoch gleichzeitig ein "Grundtatbestand der Entstrickung" eingeführt (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG), um das deutsche Besteuerungsaufkommen vor vermeintlicher Reduzierung durch die grenzüberschreitende Verlagerung von Wirtschaftsgütern zu schützen. Eine sofortige steuerliche Entstrickung soll immer dann erfolgen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Der Anwendungsbereich der inzwischen eingeführten, höchst umstrittenen Regelungen ist weiterhin unklar. Yvonne Klimke geht einer Vielzahl von Fragen nach, die durch § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgeworfen werden. Sie unterzieht insbesondere den Tatbestand und den Anwendungsbereich der Regelung einer genauen Analyse und überprüft europa- und verfassungsrechtliche Bedenken.


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