Einband:
Kartonierter Einband (Kt)
Untertitel:
Veränderungen des Verhältnisses aufgrund der Regelung des Art. 3 VO 1/2003 und ihre Auswirkungen auf das deutsche Recht
Autor:
Maike Solar-Gressinger
Herausgeber:
VDM Verlag Dr. Müller e.K.
Das Verhältnis von europäischem und nationalen Kartellrecht war bis zur Kartellverfahrensverordnung 01/2003 nicht geregelt. Vor dieser Verordnung wurden europäisches und nationales Kartellrecht parallel angewandt, wobei das EG-Kartellrecht gegenüber dem nationalen Kartellrecht im Konfliktfall den Vorrang der Anwendung beanspruchte. In der VO 01/2003 wurde schließlich in Art. 3 zum ersten Mal ausdrücklich das Verhältnis von europäischem und nationalen Kartellrecht festgelegt. Danach sind diese weiterhin parallel anwendbar, im Rahmen des Art. 81 EGV dürfen jedoch nach EG-Kartellrecht erlaubte Verhaltensweisen nicht durch nationales Kartellrecht verboten werden, im Rahmen von Art. 82 EGV kann dagegen strengeres nationales Recht angewendet werden. Die Verfasserin untersucht die Zulässigkeit dieser Regelungen sowie ihre Auswirkungen auf die nationalen Kartellrechte und auf das deutsche Recht. Ein Augenmerk wird auch auf die Umstrukturierung des GWB durch die 7.GWB-Novelle gelegt, die von der Regelung in Art. 3 VO 1/2003 beeinflusst ist. Das Buch, die Magisterarbeit der Verfasserin aus dem Jahr 2004, richtet sich an Juristen auf dem Gebiet des Europa- und Kartellrechts.
Autorentext
Maike Solar-Greßinger, LL.M., Rechtsanwältin; Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Edinburgh (UK); Magister des Europarechts (LL.M.), Schwerpunkt Europäisches Wirtschaftsrecht am Europa-Institut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken; Referendariat am OLG Düsseldorf; seit 2007 tätig als Rechtsanwältin
Klappentext
Das Verhältnis von europäischem und nationalen Kartellrecht war bis zur Kartellverfahrensverordnung 01/2003 nicht geregelt. Vor dieser Verordnung wurden europäisches und nationales Kartellrecht parallel angewandt, wobei das EG-Kartellrecht gegenüber dem nationalen Kartellrecht im Konfliktfall den Vorrang der Anwendung beanspruchte. In der VO 01/2003 wurde schließlich in Art. 3 zum ersten Mal ausdrücklich das Verhältnis von europäischem und nationalen Kartellrecht festgelegt. Danach sind diese weiterhin parallel anwendbar, im Rahmen des Art. 81 EGV dürfen jedoch nach EG-Kartellrecht erlaubte Verhaltensweisen nicht durch nationales Kartellrecht verboten werden, im Rahmen von Art. 82 EGV kann dagegen strengeres nationales Recht angewendet werden. Die Verfasserin untersucht die Zulässigkeit dieser Regelungen sowie ihre Auswirkungen auf die nationalen Kartellrechte und auf das deutsche Recht. Ein Augenmerk wird auch auf die Umstrukturierung des GWB durch die 7.GWB-Novelle gelegt, die von der Regelung in Art. 3 VO 1/2003 beeinflusst ist. Das Buch, die Magisterarbeit der Verfasserin aus dem Jahr 2004, richtet sich an Juristen auf dem Gebiet des Europa- und Kartellrechts.
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