Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Schriften zum Internationalen Recht 123, Schriften zum Internationalen Recht 123
Genre:
Sonstige Jura-Bücher
Herausgeber:
Duncker & Humblot
Erscheinungsdatum:
30.06.2001
Es erscheint beinahe selbstverständlich, daß dieselben Parteien nicht gleichzeitig vor zwei inländischen Zivilgerichten über dieselbe Streitsache prozessieren können. Auch in den U.S.A. ist die Beachtlichkeit einer anderweitigen Rechtshängigkeit innerhalb derselben Gerichtsgewalt eine gefestigte »common law rule«. Nicht mit derselben Selbstverständlichkeit wird, auch und gerade im internationalen Vergleich, die Rechtshängigkeit eines entsprechenden ausländischen Verfahrens beachtet. Insbesondere die U.S.A. stehen in dem Ruf, ausländische Parallelverfahren regelrecht zu ignorieren. Norbert Schulte untersucht, wie das U.S.-amerikanische Zivilprozeßrecht auf die Problematik einer anderweitigen (ausländischen) Rechtshängigkeit reagiert. Zu Beginn wird die deutsche Rechtslage im Überblick dargestellt. Während die Rechtslage in wesentlichen Grundsätzen fast übereinstimmend beurteilt wird, ist z. B. das Verhältnis von ausländischen Feststellungsklagen zu inländischen Leistungsklagen und umgekehrt ungeklärt. Als Bestandteil des geltenden Rechts werden zudem die Artikel 21, 22 EuGVÜ abrißartig analysiert. Der Hauptteil der Arbeit ist dem U.S.-amerikanischen Recht gewidmet. Beginnend mit den unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen stellt der Autor die verschiedenen Doktrinen vor, derer sich U.S.-amerikanische Gerichte behelfen, um die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit in einem anhängigen Verfahren möglicherweise zu berücksichtigen. Der Verfasser stellt fest, daß in den U.S.A. eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit in der überwiegenden Zahl der Fälle im Wege der Aussetzung des U.S.-Verfahrens berücksichtigt wird, wenn eine für den Einzelfall vorzunehmende Abwägung verschiedener Kriterien ergibt, daß der ausländische Prozeß den Rechtsstreit zügig und umfassend beenden kann. Die Vielzahl der möglichen Doktrinen, aufgrund derer eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit beachtet werden kann, sorgt allerdings für uneinheitliche Prüfungsstandards und erschwert die Vorhersehbarkeit der richterlichen Entscheidung. Abschließend wird vor dem Hintergrund der einzelfallbezogenen Betrachtung in der U.S.-amerikanischen Rechtsprechung ein Lösungsansatz für die in Deutschland ungeklärten Rechtsfragen entwickelt.
Autorentext
Dr. Norbert Schulte, M.A.L.D., ist Rechtsanwalt in der Sozietät McDermott Will & Emery in Düsseldorf. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, vor allem im Zusammenhang mit Joint-Venture-Gesellschaften, Unternehmenskäufen und -verkäufen.
Klappentext
Es erscheint beinahe selbstverständlich, daß dieselben Parteien nicht gleichzeitig vor zwei inländischen Zivilgerichten über dieselbe Streitsache prozessieren können. Auch in den U.S.A. ist die Beachtlichkeit einer anderweitigen Rechtshängigkeit innerhalb derselben Gerichtsgewalt eine gefestigte "common law rule". Nicht mit derselben Selbstverständlichkeit wird, auch und gerade im internationalen Vergleich, die Rechtshängigkeit eines entsprechenden ausländischen Verfahrens beachtet. Insbesondere die U.S.A. stehen in dem Ruf, ausländische Parallelverfahren regelrecht zu ignorieren. Norbert Schulte untersucht, wie das U.S.-amerikanische Zivilprozeßrecht auf die Problematik einer anderweitigen (ausländischen) Rechtshängigkeit reagiert. Zu Beginn wird die deutsche Rechtslage im Überblick dargestellt. Während die Rechtslage in wesentlichen Grundsätzen fast übereinstimmend beurteilt wird, ist z. B. das Verhältnis von ausländischen Feststellungsklagen zu inländischen Leistungsklagen und umgekehrt ungeklärt. Als Bestandteil des geltenden Rechts werden zudem die Artikel 21, 22 EuGVÜ abrißartig analysiert. Der Hauptteil der Arbeit ist dem U.S.-amerikanischen Recht gewidmet. Beginnend mit den unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen stellt der Autor die verschiedenen Doktrinen vor, derer sich U.S.-amerikanische Gerichte behelfen, um die anderweitige (ausländische) Rechtshängigkeit in einem anhängigen Verfahren möglicherweise zu berücksichtigen. Der Verfasser stellt fest, daß in den U.S.A. eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit in der überwiegenden Zahl der Fälle im Wege der Aussetzung des U.S.-Verfahrens berücksichtigt wird, wenn eine für den Einzelfall vorzunehmende Abwägung verschiedener Kriterien ergibt, daß der ausländische Prozeß den Rechtsstreit zügig und umfassend beenden kann. Die Vielzahl der möglichen Doktrinen, aufgrund derer eine anderweitige ausländische Rechtshängigkeit beachtet werden kann, sorgt allerdings für uneinheitliche Prüfungsstandar
Inhalt
Erster Teil: Einführung Das Problem: Parallelverfahren Mögliche Lösungsvarianten Thematische Eingrenzung und Aufbau Zweiter Teil: Die Rechtslage in Deutschland Inländische Parallelverfahren Ausländische Parallelverfahren Sonderfall EuGVÜ (und Luganer Übereinkommen) Dritter Teil: Die Rechtslage in den U.S.A. Grundlagen Parallelverfahren unter einer Gerichtsgewalt Rechtshängigkeit in unterschiedlichen Gerichtsgewalten Vierter Teil: Parallelverfahren und Interessen Gemeinsamkeiten und Unterschiede Wertung der Interessen Lösungsansatz Ergebnisse Literaturverzeichnis Monographien, Kommentare und Aufsätze (Kommentierte) Verfahrensordnungen u. ä. Materialien Table of Cases Entscheidungen U.S.-amerikanische Gerichte Deutsche Gerichte Englische Gerichte EuGH
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