Die Stadtbahn in Berlin: Planung, Bau, Auswirkungen

Die Stadtbahn in Berlin: Planung, Bau, Auswirkungen

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783958505469
Untertitel:
Deutsch
Genre:
Geschichts-Lexika
Autor:
Falko Krause
Herausgeber:
Diplomica Verlag
Auflage:
Erstauflage
Anzahl Seiten:
124
Erscheinungsdatum:
2014
ISBN:
978-3-95850-546-9

Ein steinernes Viadukt mitten durch Berlin, es prägt das Stadtbild von Friedrichshain bis Charlottenburg und ist für den öffentlichen Nahverkehr der Hauptstadt seit über 130 Jahren unverzichtbar; die Rede ist von der Berliner Stadtbahn.
Die Geschichte dieses architektonischen Meisterwerkes ist Gegenstand dieses Buches. Erläutert werden die Gründe für die Planung, das Ringen um die Ausführung, der Bau und die Auswirkungen die die fertiggestellte Stadtbahn auf die Entwicklung Berlins im ausgehenden 19. Jahrhundert gehabt hat.
Außerdem erlaubt das Buch spannende Einblicke in die Entstehung der Millionenmetropole Berlin, in das Handeln von kommunaler und staatlicher Verwaltung im Kontext von Bevölkerungswachstum und sozialer Not und den Hoffnungen die man im 19. Jahrhundert in die Allmacht des technischen Fortschritts gesetzt hat.

Autorentext
Falko M. Krause M.A. wurde 1975 in Lauffen am Neckar geboren. Nach seinem Abitur und Zivildienst in Heilbronn absolvierte er ein Studium der Neueren und Neuesten Geschichte, Politikwissenschaften und Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein intensives Interesse am ÖPNV spiegelt sich auch in diesem Buch, welches 2005 als Magisterarbeit angenommen wurde. Seit 2008 leitet der Autor die Bibliothek einer privaten Hochschule in Berlin.

Leseprobe
Textprobe:
Kapitel 2.2.2, Die Versuche staatlicher Stadtplanung bis 1862:
Trotz des im vorigen Kapitel beschriebenen Verwaltungs- und Planungschaos war es letztendlich nicht so, dass vonseiten der staatlichen Behörden keine Versuche unternommen wurden, die bestehenden Probleme der expandierenden Stadt mit projektierten Stadterweiterungen zu lösen oder zumindest zu lindern. Allerdings hatten sich die Möglichkeiten des staatlichen Eingriffes auf die Stadtplanung bzw. die Stadtentwicklung grundlegend geändert.
So war es für den Landesherrn im 17. oder 18. Jahrhundert noch problemlos möglich eine Stadt zu gründen, oder auch nur eine bestehende Stadt zu erweitern. Der Kurfürst bzw. später der König bestimmte, wo eine Stadt oder eine Stadterweiterung angelegt werden und wie sie beispielsweise bezüglich des Straßenrasters, der vorgesehenen Bebauung und der Anzahl der anzusiedelnden Personen geplant werden sollte. Zwar wurden beispielsweise die Dorotheenstadt 1673 und einige Jahre später die Friedrichstadt 1688 auf städtischem Hufen- und Almendeland angelegt, doch in seiner Funktion als oberster Grundherr Preußens konnte der Kurfürst jederzeit die besitzrechtlichen Ansprüche der Stadt oder auch von Einzelpersonen außer Kraft setzen. Die bei der Stadtgründung oder Erweiterung entstandenen Baugrundstücke wurden dann gegen einen mehr oder weniger hohen Zins an bauwillige Bürger vergeben. Diese waren dann nicht nur zur Bebauung der Grundstücke verpflichtet, sondern sie mussten sich auch an die von der Regierung oder vom Landesherrn vorgegebenen Baupläne und Regeln halten. Hielt sich der Bauwillige nicht an diese Vorgaben, so konnte er nicht nur verwarnt werden, sondern es konnte das so genannte Heimfallrecht in Kraft treten, wonach ein Bürger das Bauland ohne Entschädigung wieder abzugeben hatte, er also quasi enteignet wurde. Mit diesen Maßnahmen war es dem Staat möglich, gezielt eine Neuansiedlung von Bürgern zu betreiben, zumal eine solche Stadterweiterung normalerweise nicht aufgrund eines besonders hohen Bevölkerungsdrucks stattfand, sondern in der Regel eine bewusste, lange vorher geplante Siedlungspolitik darstellte. Besonders die Ansiedlung der französischen Hugenotten in der Friedrichstadt oder die Ansiedlung französischer Refugiés in Moabit sind hierzu sehr bekannte Beispiele.
Mit der Überführung von Grund und Boden in die Form des freien uneingeschränkten Privateigentums im Zuge der Separation, verlor der Staat in weiten Teilen seine Einflussmöglichkeit auf die Stadtplanung und den Städtebau. Durch das Ende der Erbuntertänigkeit, sowie der Beseitigung der Beschränkung beim Grundstückserwerb, wurde in Preußen das Grundeigentum anerkannt. Nun war es nicht mehr möglich, die Verwirklichung eines Bebauungsplans durch Vergabe und Entzug von Bauland oder per Dekret durchzusetzen. Von nun an musste sich die staatliche Planung an den Interessen der Grundeigentümer ausrichten, was zwangsläufig zu Problemen führen musste.
Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes von Johann C. L. Schmid aus dem Jahre 1830 prallten die unterschiedlichen Interessen aufeinander. Das Innenministerium hatte Schmid bereits im Sommer 1827 beauftragt, einen Bebauungsplan für die Umgebung Berlins zu erarbeiten. Zwar sollte das gesamte damalige Gebiet des Berliner Weichbildes bearbeitet werden, jedoch konzentrierten sich die Planungen Schmids besonders auf das Cöpenicker Feld , das Gebiet am Frankfurter Tor, und das innerhalb der Akzisemauer noch unbebaute Gebiet in der Luisenstadt. Dieser Plan sah große rechtwinklige Baublöcke vor und orientierte sich vorwiegend an den in diesem Gebiet vorhandenen Wegen und Grundstücksgrenzen, um so die Entschädigungs- und Erschließungskosten so gering wie möglich zu halten. Bereits hier machten sich die neuen Grundbesitzverhältnisse bemerkbar. Hatte in früherer Zeit der Landesherr das Gelände verschenkt , und damit ganz bestimmte Forderungen an die bauwilligen Bü


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