Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung

Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783936096743
Untertitel:
Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1919 bis 1939
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Michael Wildt
Herausgeber:
Hamburger Edition
Auflage:
1. Aufl. 07.03.2007
Anzahl Seiten:
412
Erscheinungsdatum:
12.03.2007
ISBN:
978-3-936096-74-3

Die "Volksgemeinschaft" hatte seit dem Ersten Weltkrieg in Deutschland in nahezu allen Parteien politische Konjunktur. Aber während der Begriff bei den Sozialdemokraten beispielsweise ein Synonym für die inkludierende Einheit aller Schaffenden darstellte, war die "Volksgemeinschaft" bei der Rechten, insbesondere bei den Nationalsozialisten, vor allem durch Exklusion bestimmt. Nicht so sehr die Frage, wer zur "Volksgemeinschaft" gehörte, beschäftigte sie, als vielmehr, wer nicht zu ihr gehören durfte, allen voran die Juden. Deshalb besaß der Antisemitismus für die praktische Volksgemeinschaftspolitik des NS-Regimes einen zentralen Stellenwert. Die bürgerliche Zivilgesellschaft in eine rassistische Volksgemeinschaft zu verwandeln, konnte nicht per "Führererlass" oder Gesetz erfolgen. Michael Wildt beschreibt diese Transformation als einen politischen Prozess und untersucht die Ereignisse nicht nur innerhalb der großen Städte, sondern gerade in der Provinz, in den Dörfern und kleinen Gemeinden. "Volksgemeinschaft" existiert nicht, sie wird hergestellt. In der politischen Praxis vor Ort hieß das, soziale Distanz herzustellen, jedwede Solidarität und Mitleid mit den Verfolgten zu stigmatisieren, um die Juden zu isolieren und für rechtlos, ja vogelfrei zu erklären. Der Boykott vom 1. April 1933 blieb in den kleinen Orten keineswegs auf einen Tag beschränkt, sondern entwickelte sich zu einem Instrument der lokalen Partei-, SA- und HJ-Gruppen, aggressiv und gewalttätig gegen jüdische Kaufleute, Bürger, Nachbarn wie auch gegen diejenigen vorzugehen, die noch Kontakt zu Juden hielten. Wer mittat, musste strafrechtliche Ahndung nicht fürchten, im Gegenteil, die Gewalttäter konnten sich der heimlichen wie offenen Komplizenschaft vieler anderer sicher sein. In den Gewalttaten ließ sich die eigene Übermacht erfahren. Die Herstellung der Volksgemeinschaft bedeutete sowohl die Zerstörung der bürgerlichen Gesellschaft als auch Partizipation als rassistische Selbstermächtigung: Alle Gewalt geht vom Volke aus.

»Volksgemeinschaft« existiert nicht, sie wird hergestellt.

Die »Volksgemeinschaft« hatte seit dem Ersten Weltkrieg in Deutschland in nahezu allen Parteien politische Konjunktur. Aber während der Begriff bei den Sozialdemokraten beispielsweise ein Synonym für die inkludierende Einheit aller Schaffenden darstellte, war die »Volksgemeinschaft« bei der Rechten, insbesondere bei den Nationalsozialisten, vor allem durch Exklusion bestimmt.

Sie beschäftigte nicht, wer zur »Volksgemeinschaft« gehörte, sondern, wer nicht zu ihr gehören durfte, allen voran die Juden. Deshalb besaß der Antisemitismus für die praktische Volksgemeinschaftspolitik des NS-Regimes einen zentralen Stellenwert.

Die bürgerliche Zivilgesellschaft konnte nicht per »Führererlass« oder Gesetz in eine rassistische Volksgemeinschaft verwandelt werden. Michael Wildt beschreibt diese Transformation als einen politischen Prozess und untersucht die Ereignisse nicht nur innerhalb der großen Städte, sondern gerade in der Provinz, in den Dörfern und kleinen Gemeinden.

Autorentext
Michael Wildt ist Historiker und war bis 2022 Professor für Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert mit einem Schwerpunkt in der Zeit des Nationalsozialismus an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Klappentext
Die »Volksgemeinschaft« hatte seit dem Ersten Weltkrieg in Deutschland in nahezu allen Parteien politische Konjunktur. Aber während der Begriff bei den Sozialdemokraten beispielsweise ein Synonym für die inkludierende Einheit aller Schaffenden darstellte, war die »Volksgemeinschaft« bei der Rechten, insbesondere bei den Nationalsozialisten, vor allem durch Exklusion bestimmt. Nicht so sehr die Frage, wer zur »Volksgemeinschaft« gehörte, beschäftigte sie, als vielmehr, wer nicht zu ihr gehören durfte, allen voran die Juden. Deshalb besaß der Antisemitismus für die praktische Volksgemeinschaftspolitik des NS-Regimes einen zentralen Stellenwert. Die bürgerliche Zivilgesellschaft in eine rassistische Volksgemeinschaft zu verwandeln, konnte nicht per »Führererlass« oder Gesetz erfolgen. Michael Wildt beschreibt diese Transformation als einen politischen Prozess und untersucht die Ereignisse nicht nur innerhalb der großen Städte, sondern gerade in der Provinz, in den Dörfern und kleinen Gemeinden. »Volksgemeinschaft« existiert nicht, sie wird hergestellt. In der politischen Praxis vor Ort hieß das, soziale Distanz herzustellen, jedwede Solidarität und Mitleid mit den Verfolgten zu stigmatisieren, um die Juden zu isolieren und für rechtlos, ja vogelfrei zu erklären. Der Boykott vom 1. April 1933 blieb in den kleinen Orten keineswegs auf einen Tag beschränkt, sondern entwickelte sich zu einem Instrument der lokalen Partei-, SA- und HJ-Gruppen, aggressiv und gewalttätig gegen jüdische Kaufleute, Bürger, Nachbarn wie auch gegen diejenigen vorzugehen, die noch Kontakt zu Juden hielten. Wer mittat, musste strafrechtliche Ahndung nicht fürchten, im Gegenteil, die Gewalttäter konnten sich der heimlichen wie offenen Komplizenschaft vieler anderer sicher sein. In den Gewalttaten ließ sich die eigene Übermacht erfahren. Die Herstellung der Volksgemeinschaft bedeutete sowohl die Zerstörung der bürgerlichen Gesellschaft als auch Partizipation als rassistische Selbstermächtigung: Alle Gewalt geht vom Volke aus.


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