Die andere Demokratie

Die andere Demokratie

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783837507423
Untertitel:
Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008
Genre:
Sozialwissenschaften allgemein
Autor:
Werner Milert, Rudolf Tschirbs
Herausgeber:
Klartext Verlag
Anzahl Seiten:
712
Erscheinungsdatum:
30.04.2012
ISBN:
978-3-8375-0742-3

Betriebsräte, die den Beschäftigten Beratung und Schutz im betrieblichen Alltag bieten, gehören heute zur Normalität des Arbeitslebens in Großbetrieben. Das vorliegende Buch zeichnet die dahin führende Entwicklung der betrieblichen Interessenvertretung über anderthalb Jahrhunderte nach und verdeutlicht, dass die Herausbildung der anderen Demokratie keineswegs selbstverständlich war. Nach betriebsdemokratischen Anstößen in der Revolution von 1848/49 tat sich im Kaiserreich eine tiefe Kluft zwischen dem Status als freier Staatsbürger und geknechteter Arbeitsbürger auf. Erst das Zweckbündnis von Militär und Gewerkschaften im Ersten Weltkrieg führte zu verbindlichen betrieblichen Vertretungsstrukturen, die in das Betriebsrätegesetz von 1920 mündeten. Die fortschrittliche Weimarer Betriebsverfassung wurde im Nationalsozialismus brutal zerstört, doch nach dem Zweiten Weltkrieg erwuchs gerade aus den Betrieben heraus der demokratische Neubeginn. In der Bundesrepublik wurde die betriebliche Mitbestimmung zu einem wichtigen Fundament der industriellen Beziehungen, in der DDR dagegen opferte man die Betriebsräte dem Nacheifern sowjetischer Vorbilder. Nach der Wiedervereinigung blieb die Institution des Betriebsrates zentraler Bestandteil eines Laboratoriums der Demokratie in der Arbeitswelt.

Klappentext
Betriebsräte, die den Beschäftigten Beratung und Schutz im betrieblichen Alltag bieten, gehören heute zur Normalität des Arbeitslebens in Großbetrieben. Das vorliegende Buch zeichnet die dahin führende Ent wicklung der betrieblichen Interessenvertretung über anderthalb Jahrhunderte nach und ver deutlicht, dass die Herausbildung der "anderen Demokratie" keineswegs selbstverständlich war. Nach betriebsdemo kratischen Anstößen in der Revolution von 1848/49 tat sich im Kaiserreich eine tiefe Kluft zwischen dem Status als freier Staatsbürger und geknechteter Arbeits bürger auf. Erst das Zweckbündnis von Militär und Gewerkschaften im Ersten Weltkrieg führte zu verbindlichen betrieblichen Vertretungsstrukturen, die in das Betriebsrätegesetz von 1920 mündeten. Die fortschrittliche Weimarer Betriebsverfassung wurde im Nationalsozialismus brutal zerstört, doch nach dem Zweiten Weltkrieg erwuchs gerade aus den Betrieben heraus der demokratische Neubeginn. In der Bundesrepublik wurde die betriebliche Mitbestimmung zu einem wichtigen Fundament der industriellen Beziehungen, in der DDR dagegen opferte man die Betriebsräte dem Nacheifern sowjetischer Vorbilder. Nach der Wiedervereinigung blieb die Institution des Betriebsrates zentraler Bestandteil eines "Laboratoriums der Demokratie in der Arbeitswelt".


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