Einband:
Kartonierter Einband
Untertitel:
Kindesmorde und Kindsmörderinnen im Weimar Carl Augusts und Goethes - Die Akten
Genre:
Deutsche Sprach- & Literaturwissenschaft
Herausgeber:
Königshausen & Neumann
Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn, die ihr Kind unmittelbar nach der Geburt in einem Anfall von Panik getötet hatte, ist lange Zeit vertuscht und geleugnet worden. Bis heute wird von einem Teil der Goethe-Forschung heftig bestritten, daß Goethe das Zünglein an der Waage zum Vollzug der Hinrichtung war. Daher ist es nicht verwunderlich, daß erst nach 220 Jahren die Akten über Kindesmorde während Goethes aktiver Regierungstätigkeit der Öffentlichkeit vorgelegt und erstmals die Lebensdaten der drei Frauen ermittelt werden, damit sich jeder und jede selbst ein Bild machen kann. Die Zeugnisse geben Einblicke in die Machtverhältnisse im Weimarer Musenstaat. Sie zeigen anschaulich die Praxis einer vordemokratischen Justiz im Übergang vom Vergeltungsstrafrecht zum Schuldstrafrecht. Drei Fälle werden dokumentiert, ergänzt durch Zeugnisse der heftigen Debatte zwischen 1929 und 1945, als das Schicksal von Johanna Höhn erstmals im Zusammenhang mit Goethes Votum für die Beibehaltung der Todesstrafe bei Kindesmord diskutiert wurde.
Klappentext
Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn, die ihr Kind unmittelbar nach der Geburt in einem Anfall von Panik getötet hatte, ist lange Zeit vertuscht und geleugnet worden. Bis heute wird von einem Teil der Goethe-Forschung heftig bestritten, daß Goethe das Zünglein an der Waage zum Vollzug der Hinrichtung war. Daher ist es nicht verwunderlich, daß erst nach 220 Jahren die Akten über Kindesmorde während Goethes aktiver Regierungstätigkeit der Öffentlichkeit vorgelegt und erstmals die Lebensdaten der drei Frauen ermittelt werden, damit sich jeder und jede selbst ein Bild machen kann. Die Zeugnisse geben Einblicke in die Machtverhältnisse im Weimarer Musenstaat. Sie zeigen anschaulich die Praxis einer vordemokratischen Justiz im Übergang vom Vergeltungsstrafrecht zum Schuldstrafrecht. Drei Fälle werden dokumentiert, ergänzt durch Zeugnisse der heftigen Debatte zwischen 1929 und 1945, als das Schicksal von Johanna Höhn erstmals im Zusammenhang mit Goethes Votum für die Beibehaltung der Todesstrafe bei Kindesmord diskutiert wurde.
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