Der steinige Weg zur Demokratie

Der steinige Weg zur Demokratie

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783593384450
Untertitel:
Die Weimarer Nationalversammlung zwischen Kaiserreich und Republik
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Heiko Bollmeyer
Herausgeber:
Campus
Auflage:
1. Aufl. 11.2007
Anzahl Seiten:
476
Erscheinungsdatum:
2007
ISBN:
978-3-593-38445-0

Historische Politikforschung Herausgegeben von Wolfgang Braungart, Neithard Bulst, Ute Frevert, Heinz-Gerhard Haupt und Willibald Steinmetz

Die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung, die 1919 für den demokratischen Verfassungsaufbau der Republik verantwortlich zeichneten, waren vom Kaiserreich geprägt. Heiko Bollmeyer untersucht erstmals im Detail, welche Demokratiekonzepte sie in die Verfassungsberatungen einbrachten und wie bestimmte Aspekte der Weimarer Verfassung, etwa die Stellung des Reichspräsidenten, ausgehandelt wurden. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der ersten deutschen Demokratie.

Autorentext
Heiko Bollmeyer, Dr. phil., promovierte an der Fakultät für Geschichte der Universität Bielefeld.

Klappentext
Die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung, die 1919 für den demokratischen Verfassungsaufbau der Republik verantwortlich zeichneten, waren vom Kaiserreich geprägt. Heiko Bollmeyer untersucht erstmals im Detail, welche Demokratiekonzepte sie in die Verfassungsberatungen einbrachten und wie bestimmte Aspekte der Weimarer Verfassung, etwa die Stellung des Reichspräsidenten, ausgehandelt wurden. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der ersten deutschen Demokratie.

Leseprobe
Nirgends in der Welt ist die Demokratie konsequenter durchgeführt als in der neuen deutschen Verfassung. [] Die deutsche Demokratie ist fortan die demokratischste Demokratie der Welt. Mit diesem Superlativ würdigte der Reichsinnenminister Eduard David (SPD) am 31. Juli 1919 in der Weimarer Nationalversammlung die Verabschiedung der Reichsverfassung und damit die verfassungsrechtliche Begründung der Weimarer Republik als parlamentarische Demokratie. Diesem enthusiastisch bis emphatisch anmutenden zeitgenössischen Bekenntnis steht jedoch die Beobachtung gegenüber, dass die leitenden Demokratievorstellungen der Verfassungsväter und -mütter von Weimar weitgehend als unbekannt gelten und noch keiner systematischen Analyse unterzogen worden sind. Gerade die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung standen in der Übergangsphase von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik infolge der Revolution von 1918/19 in der Verantwortung, die nun konstitutive Bedeutung des Volkes für die neue staatliche Ordnung anzuerkennen, in verfassungsrechtliche Formen zu überführen und damit die verfassungspolitischen Weichen für die Weimarer Republik zu stellen. Es stellt sich die Frage, wie die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung dieser Aufgabe gerecht zu werden versuchten, welche Demokratievorstellungen sie in den Prozess der Verfassunggebung einbrachten und wie sich diese in der Weimarer Reichsverfassung letztlich niederschlugen. Vor dem Hintergrund, dass das Parteienspektrum aufgrund der engen Bindung der Parteien an ihre jeweiligen "sozialmoralischen Milieus" (M. Rainer Lepsius) und der auch innerhalb der Milieus bestehenden Divergenzen stark fragmentiert war, ist zudem danach zu fragen, wie sich der Prozess der Mehrheitsfindung vollzogen hat. Welche Demokratieaspekte erwiesen sich als mehrheits- oder sogar konsensfähig bzw. welche stellten sich in der Verfassunggebung als nicht anschlussfähig heraus? Aufgrund der Tatsache, dass sich das parteipolitische Spektrum einschließlich der Führungsgruppen in dieser Übergangsphase durch eine hohe Kontinuität auszeichnete, ist darüber hinaus von Interesse, ob sich die Abgeordneten von überkommenen konstitutionellen Konzepten aus dem Kaiserreich leiten ließen oder neue Vorstellungen einer demokratischen Staatsordnung entwickelten. Dementsprechend beschränkt sich die vorliegende Untersuchung nicht auf die Zeit zwischen dem Zusammentritt der Weimarer Nationalversammlung am 6. Februar 1919 und der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung am 31. Juli 1919, sondern bezieht die vorangehende Verfassungsdiskussion im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs zwischen 1916 und 1918 sowie die Beratungen über das "Gesetz zum Schutz der Republik" im Juni/Juli 1922 ein, um Aussagen zu Kontinuitäten und Wandel in den Demokratievorstellungen treffen zu können. Dass die Frage nach den leitenden Demokratievorstellungen der Weimarer Nationalversammlung noch weitgehend unbeantwortet ist, liegt in besonderem Maße in der Schwierigkeit begründet, den Forschungsgegenstand angemessen zu spezifizieren. Ein Demokratiebegriff, der als analytischer Ausgangspunkt für das skizzierte Erkenntnisinteresse dienen kann, ist vor eine zweifache Herausforderung gestellt: Zum einen muss er spezifisch genug sein, um demokratische Vorstellungen von konkurrierenden konstitutionellen, "antidemokratischen" und rätedemokratischen abgrenzen zu können. Zum anderen muss er hinreichend allgemein sein, um der zeitgenössischen Offenheit der Diskussion gerecht zu werden. Erschwert wird die Begriffsbestimmung zusätzlich durch die Tatsache, dass die Idee der Demokratie zu einer der vieldeutigsten politischen Vorstellungen zählt. Selbst wenn Varianten des Demokratiebegriffs außer Acht gelassen werden und die wörtliche Übersetzung des aus dem Griechischen stammenden Wortes "demokratia" als "Volksherrschaft" in den Mittelpunkt gestellt wird, ergeben sich noch keine Auskünfte darüber, welche Elemente für diese "Herrschaft des Volkes" charakteristisch sind. Auch der prägnante Ausspruch des amerikanischen Präsidenten Abraham Lincoln aus dem Jahre 1863, Demokratie sei "government of the people, by the people, for the people", hilft hier nur bedingt weiter. Er gibt zwar genauere Auskünfte darüber, wie Volk und Herrschaft in dieser dreifachen Interdependenz aufeinander zu beziehen sind. Jedoch beinhaltet er keine Antwort auf die "demokratietheoretische Gretchenfrage", wie das Verhältnis zwischen dem Volk und der Herrschaft zu organisieren ist. Als Ausgangspunkt des hier zugrunde liegenden Demokratiebegriffs dient die Anerkennung der Volkssouveränität und damit des Volkes als alleiniger Träger und Inhaber der Staatsgewalt. Sie allein bietet jedoch noch kein Spezifikum einer demokratischen Herrschaftsordnung, da die Volkssouveränität auch in Diktaturen zur Grundlage erklärt werden kann und auch wurde. Spezifisch demokratisch ist also nicht die Tatsache des Bezuges zum Volk, sondern die Art dieses Bezuges: Wie wird dieses Volk verstanden und auf welche Weise fungiert der Wille des Volkes als Grundlage der Herrschaft? Im Gegensatz zu nichtdemokratischen Auffassungen, in denen das Volk ausschließlich als eine ideelle Einheit und demzufolge auch der Volkswille als ein einheitlicher Gesamtwille konzipiert werden, gehen demokratische Ansätze einen Schritt weiter. Zwar wird auch hier das Volk in bestimmten Kontexten wie in der Anerkennung der Volkssouveränität einheitlich verstanden, definiert wird dieses Volk jedoch als die Summe der Staatsbürger. Der Letztbezug liegt also beim einzelnen Bürger, weshalb das Volk nicht als eine ideelle Einheit, sondern als eine heterogene und pluralistische Gesamtheit der Bürger verstanden wird. Daraus folgt für die Konzeption des Volkswillens, dass dieser sich aus den Einzelwillen der Staatsbürger zusammensetzen muss, wie er sich in Wahlen und Abstimmungen äußert und empirisch zu ermitteln ist. Somit ist auch der Volkswille nicht als ein gegebener und einheitlicher Gesamtwille, sondern als eine pluralistische Größe zu verstehen. Die Berufung auf das Volk und den Volkswillen ist also wie die Anerkennung der Volkssouveränität nicht

Inhalt
I. Einleitung 9 1. Gegenstand der Untersuchung und erkenntnisleitende Fragestellung 9 2. Der theoretische und methodische Zugang 17 2.1 Kulturgeschichte der Politik 17 2.2 Diskursbegriff und historische Diskursanalyse 20 2.3 Begriffs- und diskursgeschichtlich fundierte Satzanalyse 24 3. Forschungsstand 28 4. Quellen 40 5. Gang der Untersuchung 46 II. Die Verfassungsreformdeb…


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