Ein 'Medium zum Frieden'

Ein 'Medium zum Frieden'

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783486587890
Untertitel:
Die Normaljahrsregel und die Beendigung des Dreißigjährigen Krieges
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Ralf-Peter Fuchs
Herausgeber:
De Gruyter Oldenbourg
Anzahl Seiten:
427
Erscheinungsdatum:
21.10.2009
ISBN:
978-3-486-58789-0

Die Normaljahrsregel, die auf dem Westfälischen Friedenskongress ausgehandelt wurde, um den Streit der Religionsparteien im Reich beizulegen, wurde von vielen Zeitgenossen als entscheidender Durchbruch zum Frieden betrachtet. Der Jurist Johann Jacob Moser sollte sie später sogar als "Seele des Westphälischen Friedens in Religions-Sachen" bezeichnen. Ralf-Peter Fuchs geht den Fragen nach, wie man auf die Idee kam, einen kriegerischen Konflikt durch ein Stichdatum zur Einfrierung von Besitzständen zu beenden und welche Funktion der Normaljahrsdiskussion bei den Friedensgesprächen im Rahmen der Vertrauensbildung zukam. Darüber hinaus erörtert der Autor, was aus dem Versuch wurde, die Normaljahrsregel unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg zum Vollzug zu bringen.

Autorentext
Ralf-Peter Fuchs, geboren 1956, ist Privatdozent für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität München.

Klappentext
Die Normaljahrsregel, die auf dem Westfälischen Friedenskongress ausgehandelt wurde, um den Streit der Religionsparteien im Reich beizulegen, wurde von vielen Zeitgenossen als entscheidender Durchbruch zum Frieden betrachtet. Der Jurist Johann Jacob Moser sollte sie später sogar als "Seele des Westphälischen Friedens in Religions-Sachen" bezeichnen. Ralf-Peter Fuchs geht den Fragen nach, wie man auf die Idee kam, einen kriegerischen Konflikt durch ein Stichdatum zur Einfrierung von Besitzständen zu beenden und welche Funktion der Normaljahrsdiskussion bei den Friedensgesprächen im Rahmen der Vertrauensbildung zukam. Darüber hinaus erörtert der Autor, was aus dem Versuch wurde, die Normaljahrsregel unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg zum Vollzug zu bringen.

Zusammenfassung
"Wer sich über die Genese des Normaljahrs 1624, die durch die Arbeit Fritz Dickmanns bislang nur in Umrissen bekannt war, detaillierte informieren möchte, der greife zur Arbeit von Fuchs." Gabriele Haug-Moritz, H-Soz-u-Kult "Die Arbeit kann man im weiteren Umfeld auch als Beitrag zur Erforschung der vormodernen politischen Kultur im Alten Reich betrachten, vor allem aber handelt es sich um eine gewichtige Untersuchung zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges." Michael Kaiser, sehepunkte.de "Die Studie besticht nicht nur durch das theoretische, kultur- und kommunikationshistorische Fundament, sondern auch durch die Detailschärfe." Martin Peters, Osnabrücker Mitteilungen, Heft 10, 2, 2009 "Künftige Studien zum Dreißigjährigen Krieg und zum Westfälischen Frieden, ja, insgesamt zur Problematik von Frieden und Sicherheit im 17. Jahrhundert werden an dieser Studie weder methodisch noch inhaltlich vorbeigehen können." Christoph Kampmann, Historische Zeitschrift April 2011

Leseprobe
8. Bis zu den Westfälischen Friedensverhandlungen: Die zunehmende Bedeutung des Amnestiejahrs (S. 150-151)

In der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges", die nach dem Prager Frieden und mit der Kriegserklärung Frankreichs gegen den Kaiser begann, traten die Religionsstreitigkeiten der Reichsstände in den Hintergrund. Darüber, ob der Friedensvertrag wirklich langfristig zur Beendigung des Krieges und zur Beseitigung seiner Ursachen geführt hätte, wenn sich das Gewicht der einzelnen Konfliktfelder nicht noch einmal durch die französische Intervention maßgeblich verschoben hätte, lässt sich nur mutmaßen. Dafür spricht vielleicht, dass sich alle bedeutenderen Reichsfürsten bis auf wenige, unter diesen Wilhelm V. von Hessen-Kassel, dem Frieden anschlossen und bereits kurze Zeit nach der Unterzeichnung mit der Organisierung der Restitutionen im Sinne der Vertragsregelungen begonnen wurde.

Dagegen spricht allerdings, dass Schweden als Reichsfeind ausgegrenzt wurde.4 Zudem hatte ein heftiges Misstrauen im protestantischen Lager der Reichsfürsten gegen Kursachsen und den Kaiser nach wie vor Bestand. Unverhohlene Kritik wurde an einzelnen Regelungen laut. Im Zentrum dieser Kritik stand zum einen der ausgehandelte terminus a quo, dessen indirekter Verweis auf das Restitutionsedikt den protestantischen Reichsständen keinesfalls verborgen blieb. Durch seine häufige Nennung im Friedenstext versprach man sich in ihren Reihen Ungutes für die werthe Posterität &nbsp, in der Zeit nach dem Verstreichen der gesetzten Frist. Die die kursächsische Politik rechtfertigenden Befürworter des Friedens bemühten sich imRahmen der politischen Publizistik umso mehr, das Vorteilhafte dieses Termins imHinblick auf die Besitzstände der Protestanten herauszustreichen. Den Kritikern hielt man eine Aufreihung zahlreicher Gebiete, Ortschaften und Güter entgegen, die durch den Stichtermin als gerettet erschienen.

Dass Kursachsen seinerzeit dem katholischen Aufruf zum Erlass des Edikts nicht zugestimmt hatte, wurde ebenfalls angeführt, um nachzuweisen, dass in dem Datum für die Evangelischen im Reich nichts verdeckts oder gefährlichs" stecke. Die dissimulatorischen Bestandteile im Prager Frieden wurden somit schlichtweg abgestritten. Von Grund auf überzeugend konnten solche Argumente nicht zuletzt angesichts des ebenfalls massiv kritisierten terminus ad quem jedoch kaum wirken. Darüber hinaus musste sich Kursachsen mit einer Bemängelung der Amnestieklauseln auseinandersetzen. Dass diese die Religionsproblematik direkt beeinflussen konnten, sollte sich zuerst auf dem Regensburger Kurfürstentag von 1636/37 zeigen.

Dort stellte sich die Frage nach der Amnestie sowohl für den Kaiser als auch für Kursachsen als eine Prestigefrage dar. Auf kaiserlicher Seite beanspruchte man das unbedingte Recht, Personen, die sich zum Feind des Reichsoberhaupts gemacht hatten, zu bestrafen. Auf kursächsischer Seite galt eine Lösung, die sich zugunsten jener Protestanten auswirkte, denen die Amnestie vorerst verwehrt worden war, dagegen als wichtiges Fundament für die eigene Reputation im protestantischen Lager.

Darüber war man sich zu Wien durchaus im Klaren. Ferdinand II. versuchte jedoch zu Regensburg sehr radikal, seine eigene Auslegung des Prager Friedens entgegen den Vorstellungen Johann Georgs durchzusetzen: Der Kaiser vertrat, unterstützt von den katholischen Kurfürsten, den Standpunkt, dass ihm völlige Handlungsfreiheit in der Amnestiefrage zukam. Es gelang ihm, die kursächsischen Gesandten zu isolieren und von den wichtigsten Verhandlungen darüber fernzuhalten. Der Kurfürst konnte dagegen nicht einmal den Umstand, dass die Wahl des kaiserlichen Sohnes zum römischen König stattfinden sollte, für sich ausnutzen. Johann Georg musste sich im Endeffekt mit der Einschätzung begnügen, dass ihm von der Posterität nicht nachgesagt werden konnte, keine ausreichenden Anstrengungen in dieser Sache unternommen

Inhalt
1;Inhalt;6
2;Vorbemerkung;10
3;1. Einleitung und Fragestellungen;12
4;2. Religion und Politik im frühneuzeitlichen Alten Reich;22
5;3. Der große Krieg;68
6;4. Friedenssuche: Der Kurfürstentag zu Regensburg 1630 und die 'Hessischen Punkte';88
7;5. Ein Medium oder ein Extremum ? Der protestantische Normaljahrsvorschlag auf dem Frankfurter Kompositionstag 1631;110
8;6. Die Entwicklung der Normaljahrsvorstellungen bis zum Abschluss des Prager Friedens;130
9;7. Kaiser Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen und die Bedeutung ihrer Normalpositionen;155
10;8. Bis zu den Westfälischen Friedensverhandlungen: Die zunehmende Bedeutung des Amnestiejahrs;161
11;9. Normaljahre und andere Termini auf dem Westfälischen Friedenskongress;170
12;10. Blick ins Reich: Das Normaljahr 1624 vor Ort ;224
13;11. Zwei Friedensagenturen Reichshofrat und Nürnberger;237
14;12. Der Reichshofrat und die ersten Restitutionskommissionen;247
15;13. Die Restitutionsfrage auf dem Nürnberger Exekutionstag;266
16;14. …


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