Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung

Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783486582949
Untertitel:
Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806-1813)
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Bettina Severin-Barboutie
Herausgeber:
De Gruyter Oldenbourg
Anzahl Seiten:
410
Erscheinungsdatum:
17.03.2008
ISBN:
978-3-486-58294-9

Das Großherzogtum Berg - einer von drei Staaten, die Napoleon Bonaparte auf dem Boden des Alten Reiches ins Leben rief und die mit dem Untergang seiner Herrschaft allesamt wieder von der politischen Landkarte verschwanden - ist als Hintergrund für die Frage nach Funktion, Wesen und Wirken napoleonischer Herrschaft bestens geeignet.

Mit Hilfe der Verknüpfung von Politik-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Kulturgeschichte gibt Bettina Severin-Barboutie Antworten auf die Zusammenhänge zwischen französischer Reformpolitik, dem Ausbau staatlicher Macht und der Modernisierung von Staat und Gesellschaft im frühen 19. Jahrhundert.


Das Großherzogtum Berg einer von drei Staaten, die Napoleon Bonaparte auf dem Boden des Alten Reiches ins Leben rief und die mit dem Untergang seiner Herrschaft allesamt wieder von der politischen Landkarte verschwanden ist als Hintergrund für die Frage nach Funktion, Wesen und Wirken napoleonischer Herrschaft bestens geeignet. Mit Hilfe der Verknüpfung von Politik-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Kulturgeschichte gibt Bettina Severin-Barboutie Antworten auf die Zusammenhänge zwischen französischer Reformpolitik, dem Ausbau staatlicher Macht und der Modernisierung von Staat und Gesellschaft im frühen 19. Jahrhundert.

Autorentext
Bettina Severin-Barboutie, geboren 1968, ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Institut der Universität Gießen.

Klappentext
Das Großherzogtum Berg ? einer von drei Staaten, die Napoleon Bonaparte auf dem Boden des Alten Reiches ins Leben rief und die mit dem Untergang seiner Herrschaft allesamt wieder von der politischen Landkarte verschwanden ? ist als Hintergrund für die Frage nach Funktion, Wesen und Wirken napoleonischer Herrschaft bestens geeignet. Mit Hilfe der Verknüpfung von Politik-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Kulturgeschichte gibt Bettina Severin-Barboutie Antworten auf die Zusammenhänge zwischen französischer Reformpolitik, dem Ausbau staatlicher Macht und der Modernisierung von Staat und Gesellschaft im frühen 19. Jahrhundert.

Zusammenfassung
"methodische Breite und vorbildlich differenzierende Argumentation". Ewald Grothe in der Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 32 (2010) "eine methodisch wegweisende Studie" Werner Schubert in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte 126 (2009) "Die Studie weist weit über den bisherigen Forschungsstand hinaus und wird auf absehbare Zeit die maßgebliche Darstellung zur Geschichte des Großherzogtums Berg bleiben." Jörg Engelbrecht in der Historischen Zeitschrift 288 (2009) "Die komplexe Ausgangslage in den einzelnen Territorien detailliert nachgezeichnet zu haben, ist schon allein ein großes Verdienst. Darüber hinaus widmet sich Severin-Barboutie mit stupender Quellenkenntnis den Verwaltungsreformen und der Behördenorganisation sowie der Neuordnung von Gewerbe und Justiz." Ute Planert in sehepunkte 9 (2009), Nr. 1 "Severin-Barboutie hat eine quellengesättigte, hochinformative und stilistische beeindruckende Verwaltungsgeschichte eines typischen, zugleich aber von verschiedenen Besonderheiten geprägten napoleonischen Modellstaats verfasst, die nahtlos an vergleichbare Unternehmungen für Frankreichs rheinische Departments anschließt." Martin Knauer in H-Soz-u-Kult "Severin-Barboutie hat eine prägnant formulierte, quellenreiche Analyse der Verwaltungs- und Verfassungsverhältnisse geschrieben." Bärbel Sunderbrink in den Westfälischen Forschungen 59 (2009)

Leseprobe
III. INNERE STAATSBILDUNG DURCH VERWALTUNGSREFORMEN (S. 85-86)

Il n est rien changé à l administration, verfügte Murat am 21. März 1806 auf Anweisung Napoleons1, soit civile soit judiciaire, des duchés de Clèves et de Berg, tous les Magistrats, Officiers civils de justice et de police, et autres employés, qui sont en activité, continueront l exercice de leurs fonctions2. Gegenüber Napoleon gab der Prinz zu verstehen, daß er in der Beibehaltung der überlieferten Zustände nur ein politisches Gebot der Stunde sah, um die reibungslose Übernahme der Regierung zu gewährleisten. Schon am 31. März 1806 erklärte er, die Umgestaltung der undurchsichtigen und verworrenen Verwaltungszustände in seinen Ländern gehöre zu den vordringlichsten Aufgaben seiner Herrschaft3.

Die Gründe dafür, daß sich Murat bereits wenige Tage nach der Thronbesteigung mit der zukünftigen Verwaltungsorganisation in den ihm übertragenen Territorien auseinandersetzte, sind im politischen Bereich zu suchen. Der neue Souverän bedurfte eines funktionierenden Herrschaftsapparats, um seine Hoheitsrechte ausüben zu können. In der Verwaltung sah er hierbei das Ausführungsorgan seiner Staatsgewalt. Sie war das Instrument, um den Staat zu regieren und regierbar zu machen. Herrschaft sollte als Verwaltung erfolgen4. Die Behörden besaßen deshalb nicht nur rein verwaltungstechnische Aufgaben, sondern erfüllten darüber hinaus wichtige Staatsbildungsfunktionen.

Vor allem waren sie dazu bestimmt, den heterogenen Landesteilen Zusammenhalt und Gleichförmigkeit zu verleihen. Insofern bestand zwischen den Reformbestrebungen Joachim Murats und den Integrationsbemühungen Preußens in früheren Jahren durchaus eine Parallele. Ehe die Verwaltungsbehörden allerdings die ihnen zugedachte funktionale Doppelbestimmung übernehmen konnten, mußten sie zunächst selbst einer Umgestaltung unterzogen werden. Aufgrund ihrer strukturellen Vielfalt und notorischen Schwächen waren sie nämlich kaum dazu geeignet, die Anforderungen der neuen Regierung zu erfüllen.

Die Administration wurde somit zum Reformgegenstand, bevor sie als Instrument eingesetzt werden konnte. Auf französischer Seite war man sich im diesem Rahmen darüber einig, daß in den verschiedenen Provinzen des neuen Staates eine einheitliche Ordnung etabliert werden mußte. La réunion des Duchés de Clèves et de Berg sous une seule administration, erklärte Murat am 28. März 1806, est in dispensable5. Genaue Vorstellungen oder Pläne darüber, wie die Vereinheitlichung des Behördenapparats konkret aussehen sollte, hatte man aber zunächst nicht. Der Reformprozeß kam deshalb nicht nur äußerst langsam in Gang, sondern verlief in den Anfangsjahren auch nur sprunghaft und punktuell.

Auf französischer Seite ergriff man Reorganisationsmaßnahmen immer nur dann, wenn es die Umstände erforderten. Darüber hinaus gab es kein festes Muster oder Ziel, was sich nicht zuletzt daran ablesen ließ, daß die Regierung je nach Bedarf bei verschiedenen Modellen Anleihen machte. Dort, wo die vorgefundenen Strukturen als leistungsfähig galten, blieben diese bestehen und wurden auf die übrigen Landesteile übertragen. Betrachtete die Regierung die örtlichen Zustände als funktionsuntüchtig, ordnete sie die vollständige Neugestaltung der Verwaltung an. Meist stand dafür das französische Vorbild Pate. Die Aufrechterhaltung der heterogenen Verwaltungsstrukturen als mögliche dritte Option schied dagegen von vornherein aus, da sie dem Aufbau einer einheitlichen Ordnung entgegengewirkt hätte.

Inhalt
1;INHALT;6
2;VORWORT;8
3;EINLEITUNG;10
4;I. GRÜNDUNG UND ALLGEMEINE ENTWICKLUNG DES GROSSHERZOGTUMS BERG;26
5;II. AUSGANGSLAGE IN DEN EINZELNEN TERRITORIEN;46
6;III. INNERE STAATSBILDUNG DURCH VERWALTUNGSREFORMEN;94
7;IV. AUF DEM WEG ZUM VERFASSUNGSSTAAT? VERFASSUNGSPOLITIK UND KONSTITUTIONELLE ENTWICKLUNG;264
8;SCHLUSSBETRACHTUNGEN;366
9;ANHANG;382
10;REGISTER;402


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