Vorpommern nördlich der Peene unter dänischer Verwaltung 1715 bis 1721

Vorpommern nördlich der Peene unter dänischer Verwaltung 1715 bis 1721

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783486582857
Untertitel:
Aufbau einer Verwaltung und Herrschaftssicherung in einem eroberten Gebiet
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Martin Meier
Herausgeber:
De Gruyter Oldenbourg
Anzahl Seiten:
363
Erscheinungsdatum:
28.01.2008
ISBN:
978-3-486-58285-7

Die Studie zeigt exemplarisch Herrschaftskonstituierung und -sicherung in einem im Kriege gewonnenen Territorium. Dänemark versuchte, dauerhaft den Besitz der eroberten Gebiete Vorpommern und Rügen zu sichern.

Wie ihm das gelang, das hatte militärische, ökonomische und politische Ursachen. Besondere Bedeutung fiel der Regionalverwaltung als steuerndem und überwachendem, der Kirche als legitimierendem und verwaltungstechnischem sowie dem Militär als repressivem Instrument des Landesherren zu.

Innerständische Konflikte, Spannungen zwischen regionaler und zentraler Administration, Auseinandersetzungen um die Brechung der althergebrachten landständischen Verfassung und die Durchsetzung eines absolutistischen Herrschaftsanspruches sind typisch dafür, mit welchen Problemen ein frühmoderner Staat bei der Herrschaftssicherung zu rechnen hatte.


Autorentext
Martin Meier, geboren 1975, ist Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam.

Zusammenfassung
"Meiers Buch dürfte für diesen Abschnitt der pommerschen Landegeschichte schnell zu einem Standardwerk avancieren." Joachim Krüger, Baltische Studien, 94 (2008) "Insgesamt also eine gelungene und überzeugende Studie zur Verwaltungs- und Landesgeschichte.", "aus dem sorgfältig erarbeiteten und bei aller Trockenheit des Sujets gut lesbaren Buchs von Martin Meier" Daniel Hohrath, Militärgeschichtliche Zeitschrift 68 (2009) Heft 2

Leseprobe
V. Konfliktfelder (S. 221-222)

1. Regierung, Stände, nichtständische Bevölkerungsschichten

Im Folgenden gilt es, die wechselseitigen Beziehungen zwischen der Stralsunder Regierung und den Ständen auf der einen Seite und den nichtständischen Bevölkerungsschichten auf der anderen Seite darzulegen. Unter der letztgenannten Gruppe werden hier sämtliche Einwohner verstanden, denen keinerlei politische Rechte zustanden, die keine eigenen Vertreter in die ständischen Vertretungen entsenden konnten. Hierzu zählten unter anderen Tagelöhner, fahrendes Volk, lohn- und deputatabhängige Landarbeiter1, das städtische und ländliche Gesinde und vor allem das pommersche leibeigene Bauerntum2.

Der Begriff "Leibeigenschaft" entzieht sich klarer Definition, obwohl es zahlreiche Ansätze zur begrifflichen Bestimmung gab und gibt. Die Leibeigenschaft in Pommern ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts immer wieder Gegenstand gelehrter Betrachtungen gewesen. Als klassisch darf Ernst Moritz Arndts Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft gesehen werden. Arndt widersprach hier bereits der Auffassung, die ostelbische Leibeigenschaft entspringe der Eigenart der slawischen Ureinwohner. Heute wird dieser Ansatz als neu und modern ausgegeben. Dirk Schleinerts Arbeit über die Gutswirtschaft in Pommern-Wolgast befasst sich beinahe ausschließlich mit der ökonomischen Dimension der Umwandlung von Grund- in Gutsherrschaft. Personenrechtliche Aspekte, das heißt den Prozess der Umwandlung von Hintersässigkeit in Leibeigenschaft berührt er nur am Rande3.

Ein in der jüngeren Forschung gefordertes Offenlegen des Beziehungsgeflechtes von Landlosen und Landarmen4 würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und soll nicht Gegenstand der Betrachtung sein. Um 1600 bestanden im Herzogtum Pommern-Wolgast noch drei Formen bäuerlichen Eigentumsrechtes. Erbzins und Erbpacht erlaubten den Grundherren nur geringe Veränderungen ihrer Abgabeforderungen. Die Bauern jedoch, die nichterbliche, sogenannte lassitische Nutzungsrechte besaßen, konnten schneller unter den grundherrlichen Willen gebeugt und zur Aufgabe ihres Bodens veranlasst werden. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts war die Entrechtung des Bauerntums und die Herausbildung von Gutsherrschaften in Pommern in vollem Gange.

Arndt sieht in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges die Ursache zur endgültigen Beseitigung bäuerlicher Rechte6. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden nur wenige Bauernstellen wieder eingerichtet, wo sie dennoch fortbestanden, zogen die adeligen Grundbesitzer sie im Laufe des 17. Jahrhunderts ein. Der vorpommersche Landmann der "Dänenzeit" war Leibeigener8 und somit beinahe gänzlich entrechtet9. Für die Zeit um 1700 errechnete Renate Schilling, dass von "3313 Kossaten, Halb-, Voll- und größeren Bauern" in Schwedisch-Pommern nur 252 frei waren. Im Unterschied zu anderen Territorien, in denen Leibeigenschaft herrschte, war es in Pommern rechtlich nicht möglich, den Bauern als Person an einen anderen Gutsherrn zu veräußern.

Das heißt, er konnte nicht gezwungen werden, auf ein anderes Gut zu ziehen, sondern mit ihm hatte grundsätzlich auch der von ihm bebaute Boden den Besitzer zu wechseln. Im Zuge der Stärkung persönlicher Abhängigkeit des Bauern von seinem Grundherren wuchs auch die Zahl nicht selbstständiger Arbeitskräfte, der Lohn- und Deputatabhängigen10. Sie bildeten während des Großen Nordischen Krieges bereits die Masse der pommerschen Landbevölkerung. So stellt Peters für das beginnende 18. Jahrhundert bereits einen Anteil an Einliegern (Landarbeiter ohne eigenes Haus) unter der dörflichen Bevölkerung von 36 bis 40 % in den Ämtern Franzburg, Grimmen und Tribsees fest.

Während des Großen Nordischen Krieges habe sich an diesen Verhältnissen nichts verändert, konstatiert er11. Der Autor Micraellii berichtet von unterschiedlichen Lebensqualitäten innerhalb der Leibeigenen bereits für das begi

Inhalt
1;Inhalt;6
2;Vorwort;8
3;Danksagung;10
4;I. Einleitung;12
5;II. Dänemark, Vorpommern und der Große Nordische Krieg;26
6;III. Voraussetzungen dänischer Herrschaft. Landesverfassung und Ressourcen;38
7;IV. Die Verwaltung Vorpommerns nördlich der Peene 1715 bis 1721;88
8;V. Konfliktfelder;232
9;VI. Das Ende der dänischen Herrschaft;296
10;VII. Rügen und Vorpommern unter dänischer Herrschaft.;308
11;Ein Resümee;308
12;Abkürzungen;328
13;Quellen und Literatur;330
14;Personenregister;370


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