Deutschsprachige Minderheiten 1945

Deutschsprachige Minderheiten 1945

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783486580020
Untertitel:
Ein europäischer Vergleich
Genre:
Zeitgeschichte (1946 bis 1989)
Herausgeber:
De Gruyter Oldenbourg
Anzahl Seiten:
615
Erscheinungsdatum:
31.10.2006
ISBN:
978-3-486-58002-0

Aus dem Inhalt:

Vorwort

Einleitung der Herausgeber

Jan Kuklík Deutschland und die Personen deutscher Nationalität in der tschechoslowakischen Gesetzgebung (1940-1948)

Grzegorz Janusz Die rechtlichen Regelungen Polens zum Status der deutschen Bevölkerung in den Jahren 1938 bis 1950
Ágnes Tó;th Rechtliche Regelungen zur Lage des Ungarndeutschtums 1938 bis 1950

Damijan GuStin/Vladimir Prebilic Die Rechtslage der deutschen Minderheit in Jugoslawien 1944 bis 1946

Cornelia Wilhelm Die alliierte Entnazifizierungspolitik in Deutschland als Modell?

Rudolf Lill Italien und seine deutsche Minderheit in Südtirol

Ulrich Tiedau Die Rechtslage der deutschsprachigen Bevölkerung in Belgien nach dem Zweiten Weltkrieg

Bernard Poloni Frankreich und das Problem deutschsprachiger Minderheiten am Ende des Zweiten Weltkrieges

Jürgen Festersen Dänemark und die deutsche Volksgruppe in Nordschleswig 1940 bis 1955

Kollektive Vertreibungen deutschsprachiger Volksgruppen aus ihrer angestammten Heimat haben am Ende des Zweiten Weltkrieges nur im östlichen Teil Europas stattgefunden. Dagegen beschränkten sich die westlichen Staaten darauf, von Nordschleswig über das belgische Eupen-Malmedy bis nach Südtirol eine individuelle politische "Säuberung" gegen besonders belastete Kollaborateure des Dritten Reiches durchzuführen. Wesentliche Gründe für diese sehr unterschiedlichen Entwicklungen werden in den darstellenden Beiträgen und Dokumentationen des Sammelbandes deutlich. Er ist das Ergebnis eines internationalen Projekts, an dem Wissenschaftler aus sieben Ländern Ostmittel- und Westeuropas beteiligt waren.


Kollektive Vertreibungen deutschsprachiger Volksgruppen aus ihrer angestammten Heimat haben am Ende des Zweiten Weltkrieges nur im östlichen Teil Europas stattgefunden. Dagegen beschränkten sich die westlichen Staaten darauf, von Nordschleswig über das belgische Eupen-Malmedy bis nach Südtirol eine individuelle politische "Säuberung" gegen besonders belastete Kollaborateure des Dritten Reiches durchzuführen. Wesentliche Gründe für diese sehr unterschiedlichen Entwicklungen werden in den darstellenden Beiträgen und Dokumentationen des Sammelbandes deutlich. Er ist das Ergebnis eines internationalen Projekts, an dem Wissenschaftler aus sieben Ländern Ostmittel- und Westeuropas beteiligt waren.

Autorentext
Manfred Kittel, geboren 1962, Professor für Neuere und Neueste Geschichte, ehem. wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, ist Direktor der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin. Horst Möller, geboren 1943, em. Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität München, war bis 2011 Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin.

Zusammenfassung
"wichtiges Referenzwerk, an welchem die zukünftige Forschung nicht wird vorbeigehen können" Matthias Stickler, Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 4 (2008) "Vor allem durch die zahlreichen Dokumente ist der Sammelband ein wertvolles Nachschlagewerk und eine wichtige Argumentationshilfe." Nachrichten der Sudetendeutschen in Baden-Württemberg 4/2006

Leseprobe
Deutschland und die Personen deutscher Nationalität in der tschechoslowakischen Gesetzgebung (1940 1948) (S. 1-2)

Jan Kuklík

Die tschechoslowakische Gesetzgebung nach dem Zweiten Weltkrieg hinsichtlich der deutschen Minderheit wird häufig auf den Problemkreis einiger weniger sogenannter Benes¡ -Dekrete reduziert, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit des Jahres 1945 erlassen wurden. Die Benes¡ -Dekrete werden zudem als Symbol" für das Schicksal der tschechisch (slowakisch)-deutschen Beziehungen und für die Vertreibung" bzw. Abschiebung" der deutschen Minderheit aus der C¡ SR begriffen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine sachlich vielgestaltigere und zeitlich weitreichendere Angelegenheit. Für die Zwecke des im vorliegenden Band durchgeführten Vergleichs habe ich die gesamte Thematik in drei Abschnitte unterteilt: Dekret-Gesetzgebung 1940 1944 (1.), Dekret-Gesetzgebung der unmittelbaren Nachkriegszeit 1945 (2.) und Gesetzgebung 1946 1948 (3.).

1. Die Dekrete des Präsidenten der Republik 1940 1944

Die Verkündung von präsidentiellen Dekreten begann gemeinsam mit den Regierungsverordnungen nach Anerkennung der tschechoslowakischen provisorischen Exilregierung durch Großbritannien im Juli 1940. Grundlage war das Verfassungsdekret über die provisorische Ausübung der gesetzgebenden Gewalt vom 15. Oktober 19401. Hierauf gestützt konnte der Präsident der Republik auf Antrag der (Exil-)Regierung und unter Gegenzeichnung des Regierungsvorsitzenden und derjenigen Minister, die für ihre Durchführung verantwortlich waren, Verfassungsdekrete und Dekrete erlassen. Das Verfassungsdekret über die provisorische Ausübung der gesetzgebenden Gewalt machte für die Zeit des Krieges auch die Ausübung einiger Rechtsbefugnisse des Präsidenten gemäß
64, Abs. 1 und 3 der Verfassung 1920 von der Zustimmung der Exilregierung anstelle des Parlaments abhängig.

Zur Veröffentlichung der Dekrete des Präsidenten sowie der Regierungsverordnungen und internationaler Verträge wurde der Úr¡ední ve¡stník c¡ eskoslovensk y (Tschechoslowakisches Amtsblatt) geschaffen. Grundlegend hierfür war das Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 4, Úr¡ední vìstník vom 26. Oktober 1940, mit dem die öffentliche Bekanntmachung neu erlassener rechtlicher Bestimmungen der tschechoslowakischen Regierung geregelt wird". Der Úr¡ední ve¡stník erschien anstelle der Sbírka zákonu a nar¡ízení (Sammlung der Gesetze und Verordnungen), und zwar bis zur Wiederherstellung des geregelten verfassungsmäßigen Lebens der C SR". Daraus erhellt, daß der Erlaß von Dekreten des Präsidenten der Republik anstelle von Verfassungs- und gewöhnlichen Gesetzen der Nationalversammlung eine Sonderlösung" darstellte.

Die Situation, in der sich die Tschechoslowakei nach dem Münchner Abkommen und nach den Ereignissen vom März 1939 befand, wurde häufig auch als verfassungsrechtlicher Notstand bezeichnet. Die Tschechoslowakische Republik hatte de facto aufgehört zu existieren, und es gelang nur allmählich, die Anerkennung ihrer juristischen Existenz durchzusetzen. Nach Anerkennung der provisorischen Regierung durch Großbritannien konstituierte sich auf britischem Territorium die sogenannte Provisorische Staatsordnung der C¡ SR in der Emigration, die aus dem Präsidenten der Republik, der Exilregierung und dem Staatsrat bestand. Da es unter den Bedingungen der deutschen Okkupation und des Zweiten Weltkriegs nicht möglich war, die Nationalversammlung einzuberufen, erließen im Exil nur der Präsident und die Regierung Rechtsvorschriften.

Dies geschah für die Dauer einer unbedingt notwendigen Zeit, bis auf dem befreiten Territorium die Tätigkeit des freien Parlaments wieder aufgenommen werden konnte. Die provisorische Staatsmacht ging dabei (im Motivenbericht zum Verfassungsdekret über die provisorische Ausübung der gesetzgebenden Gewalt) von der Grundannahme aus, die

Inhalt
Vorwort Einleitung der Herausgeber Jan Kuklík Deutschland und die Personen deutscher Nationalität in der tschechoslowakischen Gesetzgebung (1940-1948) Grzegorz Janusz Die rechtlichen Regelungen Polens zum Status der deutschen Bevölkerung in den Jahren 1938 bis 1950 Ágnes Tóth Rechtliche Regelungen zur Lage des Ungarndeutschtums 1938 bis 1950 Damijan Gutin/Vladimir Prebilic Die Rechtslage der deutschen Minderheit in Jugoslawien 1944 bis 1946 Cornelia Wilhelm Die alliierte Entnazifizierungspolitik in Deutschland als Modell? Rudolf Lill Italien und seine deutsche Minderheit in Südtirol Ulrich Tiedau Die Rechtslage der deutschsprachigen Bevölkerung…


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