Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht

Zur Legitimität von Gesinnungsmerkmalen im Strafrecht

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783465035121
Untertitel:
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung
Genre:
Strafrecht
Autor:
Brigitte Kelker
Herausgeber:
Klostermann Vittorio GmbH
Auflage:
1., Aufl.
Anzahl Seiten:
694
Erscheinungsdatum:
2015
ISBN:
978-3-465-03512-1

Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im"Dritten Reich"zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe.
Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach. Begonnen wird mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale. Zeigt sich dabei, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Gesinnungsmerkmale durchaus bei strikter freiheitsrechtlicher Limitation ihren legitimen Platz im Strafrecht haben können.

Rhein, Dom, Karneval ... und noch viel mehr. Köln ist boomende Medienstadt, quirliges Kulturzentrum und trotz seiner Größe liebenswert provinziell. Auf einem Spaziergang lernt man die schönsten Sehenswürdigkeiten kennen (z.B. Dom, Wallraff-Richartz-Museum, Museum Ludwig, Alter Markt). Für die zahlreichen Kirchen gibt's ein Extra-Kapitel. Ausflüge führen z.B. in die Schloßstadt Brühl und zum Altenberger Dom, und ein Sonderteil stellt die Kölner Highlights vor: Brücken, Museen, Parks, besondere Gebäude. Serviceteil mit nützlichen Informationen und Adressen für Tag- und Nachtleben - Kölsch-Kneipen inklusive.

Klappentext
Eine Untersuchung über Gesinnungsmerkmale führt ins Zentrum elementarer strafrechtlicher Fragen. Ausgangspunkt ist dabei eine im Schrifttum oftmals vehement vorgetragene Kritik an den Gesinnungsmerkmalen, also Merkmalen wie Gewinnsucht, Habgier, niedrige Beweggründe, die als die problematischsten Merkmale im Strafrecht überhaupt bezeichnet werden können. Die Kritik an den Gesinnungsmerkmalen basiert dabei auf verschiedenen grundlegenden Punkten. So fanden Gesinnungsmerkmale im "Dritten Reich" zahlreich Verwendung, und ein Teil dieser historisch belasteten Merkmale ist unverändert und an prominenter Stelle, zum Beispiel in Gestalt der Mordmerkmale, im Strafrecht enthalten. Ein weiteres gravierendes Problem besteht darin, daß ungeklärt ist, was überhaupt unter einem Gesinnungsmerkmal zu verstehen ist und Uneinigkeit sowohl bei der Bestimmung von Gesinnungsmerkmalen als auch bei ihrer systematischen Verortung im Verbrechensaufbau besteht. Vor allem aber wird kritisiert, daß die mit den Merkmalen verbundene Subjektivierung und ihre schwierige Erfaßbarkeit im Hinblick auf die Bestimmtheit der Strafgesetze und die Gleichheit der Rechtsanwendung rechtsstaatlich bedenklich sei und zu einem unzulässigen Gesinnungsstrafrecht führe. Dieser grundlegenden Problematik geht die Untersuchung nach, wobei eine rein dogmatische Betrachtung der Gesinnungsmerkmale bereits vom Ansatz her zu kurz greift. Begonnen wird daher mit einem Blick auf die Geschichte der Gesinnungsmerkmale, wobei sowohl ihrer Verwendung im "Dritten Reich" als auch den in die Zeit der Partikularstrafgesetzbücher zurückreichenden Wurzeln nachgegangen wird. Zeigt sich damit, dass Gesinnungsmerkmale faktisch trotz der grundlegenden Bedenken schon seit langem ihren festen Platz im Strafrecht haben, so stellt sich um so dringlicher die Frage, ob sich eine Korrelation zwischen Strafwürdigkeit und Gesinnung belegen läßt


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