Das Recht auf medialen Neubeginn.

Das Recht auf medialen Neubeginn.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428142927
Untertitel:
Die "Unfähigkeit des Internets zu vergessen" als Herausforderung für das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Martin Diesterhöft
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
391
Erscheinungsdatum:
31.03.2014
ISBN:
978-3-428-14292-7

Aufgrund der »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« sind Informationen oft noch Jahre später abrufbar und durch Suchmaschinen jedem zu erschließen, der den Namen des Betroffenen eingibt. Wie ein digitaler Schatten können sie die Fortentwicklung der Person stören. Weil sich diese Beeinträchtigung den herkömmlichen Maßstäben entzieht, entwickelt die Untersuchung das Recht auf medialen Neubeginn als Antwort des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die neuartige Bedrohung der Persönlichkeitsentfaltung in der Zeit.

Das Internet vergisst von alleine nichts. Einmal im Internet veröffentlicht, bleiben die den Betroffenen namentlich identifizierenden Informationen dauerhaft abrufbar. Suchmaschinen führen jeden, der den Namen des Betroffenen eingibt, zu ihnen. Wegen dieser »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« fallen sie auch nicht dem natürlichen Vergessen der Mitmenschen anheim. Vielmehr muss der Betroffene befürchten, dass sie ihn womöglich lebenslang wie lange digitale Schatten verfolgen und alle neuen sozialen Kontakte belasten werden. Die Fortentwicklung der eigenen Persönlichkeit wird so erheblich behindert: Einen Persönlichkeitsentwurf umzusetzen, der von den veröffentlichten Informationen abweicht, kann aussichtslos sein. Dieses Risiko lässt es zudem ratsam erscheinen, bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unkonventionelles Verhalten zu vermeiden. Martin Diesterhöft zeigt, warum dieser internetspezifischen Gefährdung angemessen nur durch die Anerkennung einer weiteren Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einem Recht auf medialen Neubeginn, begegnet werden kann. Auch die widerstreitenden (Kommunikations-)Grundrechte werden mit ihrem spezifischen Gehalt für bereits publizierte Inhalte gewürdigt. Berücksichtigt man beides bei der Durchsetzung des Rechts auf medialen Neubeginn in den Formen des Äußerungs-, Datenschutz- und Urheberrechts, wird weder wie oft befürchtet »Geschichte getilgt«, noch ein unbeherrschbares Abmahnkostenrisiko geschaffen.

Autorentext
Martin Diesterhöft wurde 1982 in Bonn geboren. Er studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und Aberdeen (UK) mit Schwerpunkt im Recht der Informationsgesellschaft. Anschließend war er bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie - Abt. I (Staatswissenschaft) und Doktorand des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Nach Abschluss der Dissertation wurde er Referendar im Bezirk des Landgerichts Freiburg.

Klappentext
Das Internet vergisst - von alleine - nichts. Einmal im Internet veröffentlicht, bleiben die den Betroffenen namentlich identifizierenden Informationen dauerhaft abrufbar. Suchmaschinen führen jeden, der den Namen des Betroffenen eingibt, zu ihnen. Wegen dieser »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« fallen sie auch nicht dem natürlichen Vergessen der Mitmenschen anheim. Vielmehr muss der Betroffene befürchten, dass sie ihn womöglich lebenslang wie lange digitale Schatten verfolgen und alle neuen sozialen Kontakte belasten werden. Die Fortentwicklung der eigenen Persönlichkeit wird so erheblich behindert: Einen Persönlichkeitsentwurf umzusetzen, der von den veröffentlichten Informationen abweicht, kann aussichtslos sein. Dieses Risiko lässt es zudem ratsam erscheinen, bei der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unkonventionelles Verhalten zu vermeiden. Martin Diesterhöft zeigt, warum dieser internetspezifischen Gefährdung angemessen nur durch die Anerkennung einer weiteren Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, einem Recht auf medialen Neubeginn, begegnet werden kann. Auch die widerstreitenden (Kommunikations-)Grundrechte werden mit ihrem spezifischen Gehalt für bereits publizierte Inhalte gewürdigt. Berücksichtigt man beides bei der Durchsetzung des Rechts auf medialen Neubeginn in den Formen des Äußerungs-, Datenschutz- und Urheberrechts, wird weder - wie oft befürchtet - »Geschichte getilgt«, noch ein unbeherrschbares Abmahnkostenrisiko geschaffen.

Zusammenfassung
»Ein besonderes Verdienst der Arbeit liegt dabei nicht zuletzt darin, die theoretisch begründeten Handlungsoptionen stets durch Erläuterung der auch technisch herstellbaren Durchführbarkeit zu belegen.« Dr. Michael Kalteis, in: Zeitschrift für Verwaltung, 2/2016

»Als eine 'am mitgliedsstaatlichen Verfassungsrecht ausgerichtete ... Vorarbeit' (S. 80) für die Fortentwicklung der europäischen Grund- und Menschenrechte wird die übersichtlich struktrierte und sehr gut lesbare Untersuchung Diesterhöfs aber zweifellos dem eigenen Anspruch, einen 'Beitrag zur Entwicklung eines europäischen Rechts auf medialen Neubeginn' zu leisten (S. 53), mehr als gerecht.« Prof. Dr. Malte Stieper, in: UFITA - Archiv für Urheber- und Medienrecht, Sonderdruck aus 1/2015

Inhalt
Einführung Die »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« 1. Teil: Fortwährende Abruf- und Auffindbarkeit identifizierender Beiträge als unbewältigte Gefährdung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft Voraussetzungen für die Anerkennung einer neuen Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Gefährdung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die »Unfähigkeit des Internets zu vergessen« Unzureichender Schutz durch etablierte grundrechtliche Gewährleistungen 2. Teil: Das Recht auf medialen Neubeginn Das Recht auf medialen Neubeginn als funktional adäquate Antwort auf die Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung in der Zeit 3. Teil: Konfligierende Freiheiten und öffentliche Aufgaben Die drei Phasen eines »stehengebliebenen« Beitrags Grundrechtskonflikte Konfligierende öffentliche Aufgaben 4. Teil: Durchsetzung des Rechts auf medialen Neubeginn Konfrontative Publikationen Konsentierte und eigene Publikationen Zusammenfassung in Leitsätzen Literaturverzeichnis Sachregister


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