Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte und Verfahrensprinzipien.

Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte und Verfahrensprinzipien.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428137398
Untertitel:
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 55
Genre:
Strafrecht
Autor:
Kirstin Maaß
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
223
Erscheinungsdatum:
31.08.2012
ISBN:
978-3-428-13739-8

Die Vernehmungsaufzeichnung gem. § 58a StPO und ihre Vorführung in der Hauptverhandlung nach § 255a StPO sowie die Simultanübertragung gem. §§ 168e, 247a StPO sollen dem Schutz des Zeugen im Strafverfahren dienen. Insbesondere der durch den Einsatz von Videotechnik geförderte Zeugenschutz kollidiert jedoch mit den Verteidigungsrechten des Angeklagten und den Maximen des Strafverfahrens. Ausgehend von einer detaillierten Untersuchung der Anwendungsvoraussetzungen des Einsatzes von Videotechnik beleuchtet Kirstin Maaß in ihrer Arbeit eingehend diesen grundlegenden Interessenwiderstreit im Strafprozess.

Der Zeuge ist Verfahrenssubjekt, nicht bloßes Beweismittel. Gleichwohl ist der Schutz des Zeugen im Strafprozess erst in den letzten zwei Jahrzehnten in den Blickpunkt gesetzgeberischer Reformen gelangt. Die Einführung des Einsatzes von Videotechnik in das Strafverfahren, namentlich der Vernehmungsaufzeichnung gem. § 58a StPO und ihrer Vorführung in der Hauptverhandlung nach § 255a StPO sowie der Simultanübertragung gem. §§ 168e und 247a StPO, soll eine Verringerung der Belastungen bewirken, denen der Zeuge durch eine Vernehmung im Strafverfahren ausgesetzt ist. Kirstin Maaß arbeitet das Belastungserleben sogenannter besonders sensibler Zeugen heraus und stellt bereits vorhandene gesetzliche Maßnahmen zum Zeugenschutz dar. Ferner geht sie dem konkreten Nutzen des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren nach. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet ihre detaillierte Untersuchung der Anwendungsbedingungen des Einsatzes von Videotechnik (§§ 58a, 168e StPO) und die Verwendung in der Hauptverhandlung (§ 255a StPO). Hierbei beleuchtet Kirstin Maaß grundlegend die Rechte der Beschuldigten und die sich für sie ergebenden Konsequenzen aus dem Einsatz von Videotechnik. Ferner untersucht sie die Voraussetzungen der Simultanübertragung gem. § 247a StPO. Schließlich führt die Verfasserin die grundlegende Frage, ob die Regelungen zum Videotechnikeinsatz mit den Rechten des Angeklagten, insbesondere dem Konfrontationsrecht, und mit den Grundsätzen des Strafverfahrens vereinbar sind, einer umfassenden inhaltlichen Klärung zu.

Zusammenfassung
"Abschließend ist festzuhalten, dass Kirstin Maaß eine sorgfältige, sprachlich gelungene Untersuchung vorgelegt hat, die auch durch ihre gute Literaturauswertung überzeugt. Die Arbeit liefert wertvolle Anstöße, um die Einzelvorschriften wie auch die Systematik der Regelungen über die Videoaufzeichnungen zu überdenken. Der Arbeit ist zu wünschen, dass sie in dem entsprechenden Kontext ihr verdientes Gehör findet." Prof. Dr. Andreas Peilert, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 232, 5-6/2013

Inhalt
Vorbemerkung und Gang der Arbeit 1. Belastungen besonders sensibler Zeugen durch das Strafverfahren und bestehende Schutzmöglichkeiten Belastungen besonders sensibler Zeugen durch das Strafverfahren Prozessuale Schutzmaßnahmen neben dem Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren 2. Entstehungsgeschichte und Intention des Zeugenschutzgesetzes sowie die Effektivität des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren Das Zeugenschutzgesetz Effektivität des Einsatzes von Videotechnik 3. Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte Die Beweisgewinnung durch Videotechnik im Ermittlungsverfahren und ihre Verwendung in der Hauptverhandlung Die Beweisgewinnung durch Videotechnik in der Hauptverhandlung gem. §247a StPO Die Auswirkungen des Einsatzes von Videotechnik auf die Rechte des Angeklagten und ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafverfahrens Zusammenfassung der Ergebnisse Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis


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