Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung.

Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428135905
Untertitel:
Verfassungsrechtliche Ausgleichs- und Abwehransprüche großer Städte gegen die Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl nach der Methode des registergestützten Zensus. Mit einem Abdruck des ZensG 2011, der StichprobenV und des ZensVorbG 2011.
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Mario Martini
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
151
Erscheinungsdatum:
30.04.2011
ISBN:
978-3-428-13590-5

Der Zensus 2011 vollzieht einen Paradigmenwechsel in der Bundesstatistik: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Die neue Methode birgt Genauigkeits- und Nachvollziehbarkeitsrisiken, die die Gemeinden strukturell ungleich treffen. Angesichts der Bedeutung, die der amtlichen Einwohnerzahl nicht nur für die kommunalen Finanzströme zukommt, wirft das Fragen auf. Die Rechtswissenschaft hat diese bislang nicht gestellt. Das Werk legt den Finger in die Wunden des Zensus 2011.

Im Jahr 2011 findet die erste gesamtdeutsche Volkszählung statt. Sie vollzieht einen Paradigmenwechsel: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Von der Genauigkeit ihrer Ergebnisse hängt viel ab - insbesondere für die Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl, die der Zensus 2011 erhebt, lenkt nicht nur die Finanzströme im kommunalen Finanzausgleich; rund 50 weitere Gesetze knüpfen tatbestandlich an die amtliche Einwohnerzahl an. Indem die registergestützte Erhebung eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf der Grundlage der (fehlerbehafteten) Verwaltungsregister vornimmt, birgt sie substanzielle Ungenauigkeits- und verfahrensrechtliche Nachvollziehbarkeitsrisiken. Das Fehlerrisiko trifft die Gemeinden je nach Struktur und Größe ungleich. Diese Probleme hat die Rechtswissenschaft bislang nicht erkannt. Das Werk legt den Finger in die offenen Wunden des Zensus 2011.

Autorentext
Prof. Dr. Mario Martini ist seit 2010 Inhaber eines Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht an der DHV Speyer. Zuvor hatte er eine Professur für Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU München inne. Er habilitierte sich im Jahr 2006 an der Bucerius Law School mit einer Arbeit zu dem Thema: "Der Markt als Instrument hoheitlicher Verteilungslenkung". Seine an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz abgeschlossene Promotion wendete sich einem umweltrechtlichen Thema zu. Sie trägt den Titel: "Integrierte Regelungsansätze im Immissionsschutzrecht". Mario Martini beschäftigt sich in seinem wissenschaftlichen Wirken mit innovativen und aktuellen Themen der Zeit. In jüngerer Zeit hat er sich in seinen Veröffentlichungen beispielsweise mit dem "Zensus als Problem interkommunaler Gleichbehandlung" (2011), der "Netzneutralität zwischen kommunikativer Chancengleichheit und Infrastruktureffizienz" (2011), "Kommunalen Stiftungen" (2011) und den "Grenzen einer Kommerzialisierung der hoheitlichen Verteilungslenkung" (2011) auseinandergesetzt.

Klappentext
Im Jahr 2011 findet die erste gesamtdeutsche Volkszählung statt. Sie vollzieht einen Paradigmenwechsel: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Von der Genauigkeit ihrer Ergebnisse hängt viel ab - insbesondere für die Gemeinden. Die amtliche Einwohnerzahl, die der Zensus 2011 erhebt, lenkt nicht nur die Finanzströme im kommunalen Finanzausgleich; rund 50 weitere Gesetze knüpfen tatbestandlich an die amtliche Einwohnerzahl an. Indem die registergestützte Erhebung eine Wahrscheinlichkeitsrechnung auf der Grundlage der (fehlerbehafteten) Verwaltungsregister vornimmt, birgt sie substanzielle Ungenauigkeits- und verfahrensrechtliche Nachvollziehbarkeitsrisiken. Das Fehlerrisiko trifft die Gemeinden je nach Struktur und Größe ungleich. Diese Probleme hat die Rechtswissenschaft bislang nicht erkannt. Das Werk legt den Finger in die offenen Wunden des Zensus 2011.

Inhalt
Inhaltsübersicht: I. Problemaufriss: Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl als Mission des Zensus 2011 und ihre Bedeutung für die Gemeinden: Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl und ihrer Fortschreibung für die Gemeinden - Die Methode des registergestützten Zensus als Instrument zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl - Überblick über die verfassungsrechtlichen Herausforderungen für die Methode des registergestützten Zensus - II. Verfassungsrechtliche Ausgangslage: Zur Garantie der gemeindlichen Finanzhoheit und ihrer Bedeutung für die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl: Verfassungsrechtliche Vorgaben des Art. 28 Abs. 2 GG bzw. der landesverfassungsrechtlichen Äquivalente - Die verfassungsrechtliche Relevanz der amtlichen Einwohnerzahl im Hinblick auf die Garantie der gemeindlichen Finanzhoheit und als Bezugsobjekt von finanzrelevanten Gesetzen - Schlussfolgerungen für die verfassungsrechtlich erforderliche Qualität der amtlichen Einwohnerzahl - III. Methodische Probleme des registergestützten Zensus mit Relevanz für die Validität der amtlichen Einwohnerzahl: Einhaltung hinreichender Qualitätsvorgaben - Eignung der Methode des registergestützten Zensus zur Fortschreibung des Bevölkerungsstandes - IV. Materiell-rechtliche Schlussfolgerungen: Anspruch der Gemeinden auf methodische und prozedurale Sicherstellung hinreichend genauer Zensusergebnisse - Anspruch auf Übergangsfinanzierung auf der Grundlage rechtsstaatlicher Grundsätze des Vertrauensschutzes bzw. Anpassung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs - V. Rechtsschutzmöglichkeiten: Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz - Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz - VI. Zusammenfassung - Anhang: Gesetzestext des ZensG 2011, der StichprobenV und des ZensusVorbG - Schrifttum - Sachwortverzeichnis


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