Iustitia et Pax.

Iustitia et Pax.

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783428127450
Untertitel:
Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz.
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
1282
Erscheinungsdatum:
31.07.2008
ISBN:
978-3-428-12745-0

Der am 2. April 2005 verstorbene Staats- und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz gehörte als Rechtswissenschaftler, akademischer Lehrer und Politikberater seit Ende der 1960er Jahre zu den profiliertesten Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland. Als Ordinarius an der Universität Würzburg hat er zahlreiche Studenten in ihrem Verständnis des Rechts und speziell des Völker- und Staatsrechts geprägt, mehr als 100 Dissertationen zu gleichermaßen grundlegenden wie aktuellen Themen angeregt und betreut und drei Schüler bei ihrer Habilitation begleitet. Sein wissenschaftliches Werk als Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften behandelt ein weites Spektrum. Ihn beschäftigten nicht nur völkerrechtliche Probleme, sondern auch Fragestellungen aus dem nationalen und ausländischen öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem internationalen Privatrecht. Viele seiner Veröffentlichungen wirken bis heute nach. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Blumenwitz erstmals 1973 als Prozessbevollmächtigter des Freistaates Bayern im Grundvertragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Es war auch sein persönlicher Erfolg, dass ausgehend von dem Urteil des 2. Senats der juristische Weg zur Wiedervereinigung offen gehalten werden konnte. In der Folge wurde Blumenwitz als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter immer wieder bei rechtlich bedeutsamen nationalen und internationalen Fragestellungen konsultiert. Mit der vorliegenden Gedächtnisschrift ehren mehr als 60 namhafte Autoren aus dem In- und Ausland, aus Wissenschaft und Praxis seine Person und sein Wirken in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Sowohl die Autoren wie die Themen der Beiträge spiegeln das weite Wirkungsfeld des Geehrten wider. Der Titel Iustitia et Pax drückt die Überzeugung von Dieter Blumenwitz aus, dass dauerhafter Friede nur durch und unter der Herrschaft des Rechts möglich ist. Die Beiträge sind insgesamt sieben Themenfeldern zugeordnet: Grund- und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht, Recht der Minderheiten und Volksgruppen, Völkerrecht und internationale Beziehungen, Europarecht, Verfassungsrecht, Wirtschafts- und Währungsrecht sowie Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte.

Autorentext
Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006-2012. 1996-2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

Klappentext
Der am 2. April 2005 verstorbene Staats- und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz gehörte als Rechtswissenschaftler, akademischer Lehrer und Politikberater seit Ende der 1960er Jahre zu den profiliertesten Persönlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland. Als Ordinarius an der Universität Würzburg hat er zahlreiche Studenten in ihrem Verständnis des Rechts und speziell des Völker- und Staatsrechts geprägt, mehr als 100 Dissertationen zu gleichermaßen grundlegenden wie aktuellen Themen angeregt und betreut und drei Schüler bei ihrer Habilitation begleitet. Sein wissenschaftliches Werk als Autor und Herausgeber zahlreicher Schriften behandelt ein weites Spektrum. Ihn beschäftigten nicht nur völkerrechtliche Probleme, sondern auch Fragestellungen aus dem nationalen und ausländischen öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem internationalen Privatrecht. Viele seiner Veröffentlichungen wirken bis heute nach. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Blumenwitz erstmals 1973 als Prozessbevollmächtigter des Freistaates Bayern im Grundvertragsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Es war auch sein persönlicher Erfolg, dass ausgehend von dem Urteil des 2. Senats der juristische Weg zur Wiedervereinigung offen gehalten werden konnte. In der Folge wurde Blumenwitz als Berater, Gutachter oder Prozessvertreter immer wieder bei rechtlich bedeutsamen nationalen und internationalen Fragestellungen konsultiert. Mit der vorliegenden Gedächtnisschrift ehren mehr als 60 namhafte Autoren aus dem In- und Ausland, aus Wissenschaft und Praxis seine Person und sein Wirken in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Sowohl die Autoren wie die Themen der Beiträge spiegeln das weite Wirkungsfeld des Geehrten wider. Der Titel Iustitia et Pax drückt die Überzeugung von Dieter Blumenwitz aus, dass dauerhafter Friede nur durch und unter der Herrschaft des Rechts möglich ist. Die Beiträge sind insgesamt sieben Themenfeldern zugeordnet: Grund- und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht, Recht der Minderheiten und Volksgruppen, Völkerrecht und internationale Beziehungen, Europarecht, Verfassungsrecht, Wirtschafts- und Währungsrecht sowie Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte.

Zusammenfassung
»Die Lektüre der Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz [...] bietet jedem Juristen, wie auch immer dessen Arbeitsfeld beschaffen ist, reichlichen Gewinn, behandelt die Schrift doch grundlegende und hochaktuelle Fragen vorwiegend des Rechts, doch auch der nationalen und internationalen Politik und der Rechts- und Zeitgeschichte. Herausgebern und Autoren ist ein bedeutendes Werk gelungen; ein würdiges Opus für einen großen Wissenschaftler.« Dr. Dr. h.c. Jürgen Harbich, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 15/2009

»Das [...] Werk ist ein beredtes Zeugnis für das vielfältige Wirken des Geehrten. [...] Wer sich künftig mit den in der Gedächtnisschrift behandelten Themen wissenschaftlich auseinandersetzen will, wird nicht auf sie verzichten können.« Peter Dreist, in: Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung, 10/2009

»Mit dem 2005 verstorbenen Staats- und Völkerrechtler Dieter Blumenwitz hatte die deutsche Rechtswissenschaft den Verlust einer der profiliertesten Persönlichkeiten der BRD zu beklagen. [...] Das vorliegende Werk ist eine würdige Ehrung des umfangreichen Wirkens und Schaffens von Dieter Blumenwitz.« Schöpfer, in: Newsletter Menschenrecht, 2008/4

Inhalt
In Memoriam Dieter Blumenwitz I. Grund- und Menschenrechte im nationalen und internationalen Recht Nadine Klass Die Menschenwürde im Spannungsfeld zwischen Paternalismus und Selbstbestimmung Karl-Heinz Nusser Menschenwürde und Naturrecht in der modernen Demokratie am Beispiel der Kontroverse um die verbrauchende Embryonenforschung Inge Scherer Menschenwürde verletzende Werbung Matthias Wehr Grundrecht und Grundrechtsgut Marten Breuer Die Begründung individueller Rechte in völkerrechtlichen Verträgen nichtmenschenrechtlicher Art Franz-Ludwig Knemeyer Schutz der Bürgerrechte und Bürgerpflichten in der Kommune Christian Hillgruber Der internationale Menschenrechtsstandard geltendes Verfassungsrecht? Kritik einer Neuinterpretation des Art. 1 Abs. 2 GG Markus Kotzur Religionsfreiheit im religiös neutralen Verfassungsstaat. Ein universelles Projekt Eric Hilgendorf Der neue religiöse Fundamentalismus als Gefährdung der Menschenrechte. Eine Problemskizze Jun Sun Über die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit in China. Ein Vergleich mit Deutschland Walter Leisner »Eigentum als Menschenrecht« weder nach deutschem noch nach Völkerrecht geschützt Claus Ahrens Eigentumsgarantie und immaterielle Güter zugleich ein Beitrag zu dem Verhältnis von Grundrechtsschutz und zivilrechtlichen Positionen Peter M. Huber Geistiges Ei…


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