Gemeinwohlauftrag und föderatives Zustimmungserfordernis - eine Antinomie der Verfassung?

Gemeinwohlauftrag und föderatives Zustimmungserfordernis - eine Antinomie der Verfassung?

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428114627
Untertitel:
Dogmatische Untersuchung zum Scheitern eines Gesetzesbeschlusses im Bundesrat nach Artikel 78 des Grundgesetzes.
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Stephan Meyer
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1., Aufl
Anzahl Seiten:
275
Erscheinungsdatum:
31.07.2004
ISBN:
978-3-428-11462-7

Die Zustimmungsverweigerung des Bundesrates beläßt den Staat untätig. Diese Untätigkeit erweist das Zustimmungserfordernis als kritisches Systemelement, sobald der Staat zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eigentlich tätig werden müßte. Sind Zustimmungserfordernis und Gemeinwohlauftrag vereinbar? Bezüglich des Erkennens von Gemeinwohlgefährdungen und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen besitzt die Bundesregierung eine verfassungsgewollte Definitionssuprematie. Diese wird durch zustimmungsbedürftige Gesetze gehemmt. Soll das Zustimmungserfordernis dennoch systemgerecht sein, so die Hypothese, muß es unmittelbar das - vom Verfasser normativ definierte - Gemeinwohl fördern. Stephan Meyer betrachtet die Länder als Staaten kraft Grundgesetzes, sie besitzen politische Potenz und verwirklichen somit ebenfalls Gemeinwohlkonzepte. In diesem Verfügbarhalten alternativer Gemeinwohlkonzepte besteht die Bundesstaatsfunktion. Dementsprechend entfaltet der Bundesrat die Gemeinwohlnützlichkeit dieser Funktion, denn er wirkt mit auf Grundlage solcher eigenen Erfahrungen seiner Mitglieder mit staatlicher Gemeinwohlfindung. Dies sichert die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative. Beide Mitwirkungsformen besitzen Korrekturfunktion gegenüber der Definitionssuprematie, da letztere einer Irrtumswahrscheinlichkeit unterliegt. Wegen des Vorrangs des demokratischen Prinzips kann sich der Bundesrat dort aber nicht endgültig durchsetzen. Das Zustimmungserfordernis hingegen schützt die politische Potenz der Länder, welche die Rationalität von Einspruch und Gesetzesinitiative gewährleistet. Dieser Schutz bewahrt also eben jene gemeinwohlnützliche Rationalität. Der Verfasser zeigt auch, daß die Zustimmungsverweigerung nichts am Fortbestehen einer von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Definitionssuprematie festgestellten Gemeinwohlgefährdung ändert. Die Bundesregierung ist somit verpflichtet, eine neue Gesetzesvorlage unter Beachtung der Bundesratsauffassung einzubringen. Der Bundesrat muß daher seine Verweigerung begründen. Außerdem verwehrt die Funktion des Zustimmungserfordernisses es dem Bundesrat - anders das BVerfG - seine Zustimmung zu versagen, nur weil er mit der materiellen Regelung nicht einverstanden ist.

Inhalt
Inhaltsübersicht: 1. Kapitel: Gemeinwohl und Staatshandeln: I. Gemeinwohl - Begriff der Staatstheorie und des Staatsrechts: Gemeinwohl als Verfassungsrechtsbegriff - II. Bestimmung eines grundgesetzlichen Gemeinwohlbegriffes - III. Der Gemeinwohlvorbehalt: Pflicht zur Gemeinwohlnützlichkeit jeglichen Staatshandelns - 2. Kapitel: Definition staatlicher Aufgaben im Bund: Organkompetenzen - Der Gewaltenteilungsgrundsatz - Vertrauen und Verantwortung - Definitionssuprematie der Bundesregierung - 3. Kapitel: Die Zustimmungsbefugnis des Bundesrates: I. Der Bundesstaat des Grundgesetzes: Funktionale Natur des Bundesstaates - Zusammenhang zwischen dem Handeln der Länder und der Gemeinwohlverwirklichung im Bund - II. Die Funktion des Bundesstaates: Das Verfügbarhalten alternativer Gemeinwohlkonzepte - III. Die Funktion des Bundesrates: Korrekturfunktion gegenüber Einschätzungen der Bundesregierung - Literatur- und Sachverzeichnis


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