Untertitel:
Eine Untersuchung des Finanz- und Steuerverfassungsrechts der Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Die Geschichte der bundesstaatlichen Finanzverfassung Deutschlands beginnt nicht erst 1867/71, sondern bereits 1848/49. Die in Folge der Märzrevolution in der Frankfurter Paulskirche zusammengetretene deutsche Nationalversammlung erarbeitete eine Reichsverfassung, die sowohl finanz- als auch steuerverfassungsrechtlich weit in die Zukunft wies. Zum ersten Mal werden Steuergesetzgebungs-, -ertrags- und -verwaltungshoheit zwischen der bundes- und der gliedstaatlichen Ebene aufgeteilt. Ein erstes System bundesstaatlichen Finanzausgleichs wird errichtet. Zugleich werden der Besteuerung rechtsstaatliche und insbesondere grundrechtliche Grenzen gesetzt; namentlich werden ein justitiabler allgemeiner und steuerlicher Gleichheitssatz aufgestellt. Außerdem gibt die Frankfurter Reichsverfassung Antwort auf die Frage, wie sich die verschiedenen bundesstaatlichen Ebenen (auch jenseits der Besteuerung) zu finanzieren haben.
Autorentext
ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld.
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