Verfassungstheorie

Verfassungstheorie

Einband:
Leinen-Einband
EAN:
9783161506314
Untertitel:
Deutsch
Genre:
Öffentliches Recht
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
972
Erscheinungsdatum:
31.10.2010
ISBN:
978-3-16-150631-4

Verfassungstheorie thematisiert ordnungspolitische Herausforderungen und verfassungspolitische Handlungsmöglichkeiten, auf die eine konkrete Verfassung nur eine - von mehreren theoretisch möglichen - historisch-kontingente Antwort ist. Ihre Funktionen sind vielfältig: affirmativ die Vorverständnisse und Selbstverständlichkeiten des historischen Verfassungsgebers rekonstruierend, kritisch das je gegebene positive Verfassungsrecht hinterfragend und in seiner Relativität analysierend, konstruktiv das überkommene, die kulturellen Erfahrungen aufnehmende und verdichtende Verfassungsrecht weiterdenkend, legitimierend den Standort des positiven Verfassungsrechts in seiner Orientierung stiftenden Funktion neu zu bestimmen, zukunftsorientiert die Erzählungen der Verfassung an gewandelte Problemlagen wie Sichtweisen anpassend. "Verfassungstheorie" fügt sich in bestehende Nischen im Gebäude rechtswissenschaftlicher Disziplinen. Sie ist weder Fortschreibung der hergebrachten Allgemeinen Staatslehre noch eine modernere Form von Verfassungslehre. Sie unterscheidet sich von Verfassungsrechtsdogmatik, insofern sie einen begründenden Rekurs auf das positive Verfassungsrecht weder benötigt noch zulässt. Verfassungstheorie ist nicht eine Zweigniederlassung der (allgemeinen) Rechtstheorie, sondern geht über das Formale hinaus und thematisiert die inhaltliche Eigenart der Rechtsschicht "Verfassung": sie nimmt die Bewegungsgesetze der Verfassung in den Blick und legt ihre Rechtfertigung wie Zukunftsfestigkeit im Formalen wie im Materiellen dar.

Autorentext
Geboren 1953; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn: 1985 Promotion; 1992 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1993 Universität Mannheim, seit 1999 Lehrstuhl für Allgemeine Staatslehre, Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität zu Köln. Geboren 1966; Studium der Rechts- und der Handelswissenschaft; 1991 Promotion zum Dr. iur. und 1994 zum Dr. rer.soc.oec.; 1997 Habilitation; Professor für Öffentliches Recht, 1999 Universität Bonn, 2002 Universität Graz, seit 2008 Professur für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien; seit 2005 Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes.


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