Enteignung ohne Entschädigung nach der EMRK?

Enteignung ohne Entschädigung nach der EMRK?

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783161501845
Untertitel:
Zur Vereinbarkeit des entschädigungslosen Entzugs von Eigentum mit Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur EMRK
Genre:
Internationales Recht
Autor:
Birgit Iris Fischborn
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
345
Erscheinungsdatum:
2010
ISBN:
978-3-16-150184-5

Birgit Fischborn beschäftigt sich mit dem Grundsatz der Entschädigungspflicht bei Enteignungen, welcher im deutschen Grundgesetz verankert ist und lange im allgemeinen Völkerrecht von den Industrienationen anerkannt war, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Jahn jedoch relativiert wurde. Die Autorin untersucht mittels differenzierter Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Vergleich zum allgemeinen Völkerrecht und zu Entscheidungen internationaler Schiedsgerichte, ob und unter welchen Umständen von dem Entschädigungsgrundsatz Ausnahmen gemacht werden können. Dabei leistet sie durch die Aufarbeitung der Eigentumsdogmatik des Gerichtshofs und die ausdifferenzierte Betrachtung des von diesem herangezogenen Begriffs der "außergewöhnlichen Umstände" einen Beitrag zu größerer Rechtssicherheit bei der Einordnung und Abgrenzung künftiger Enteignungsfälle.

Autorentext
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken, Antwerpen und Mainz; 2009 Promotion; seit 2006 Rechtsanwältin bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main und Düsseldorf.

Klappentext
Birgit Fischborn beschäftigt sich mit dem Grundsatz der Entschädigungspflicht bei Enteignungen, welcher im deutschen Grundgesetz verankert ist und lange im allgemeinen Völkerrecht von den Industrienationen anerkannt war, durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Jahn jedoch relativiert wurde. Die Autorin untersucht mittels differenzierter Analyse der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Vergleich zum allgemeinen Völkerrecht und zu Entscheidungen internationaler Schiedsgerichte, ob und unter welchen Umständen von dem Entschädigungsgrundsatz Ausnahmen gemacht werden können. Dabei leistet sie durch die Aufarbeitung der Eigentumsdogmatik des Gerichtshofs und die ausdifferenzierte Betrachtung des von diesem herangezogenen Begriffs der "außergewöhnlichen Umstände" einen Beitrag zu größerer Rechtssicherheit bei der Einordnung und Abgrenzung künftiger Enteignungsfälle.


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