Europäischer Hochadel

Europäischer Hochadel

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783050043449
Untertitel:
König Johann von Sachsen (1801-1873) und die Binnenkommunikation einer Sozialformation
Genre:
20. Jahrhundert (bis 1945)
Autor:
Silke Marburg
Herausgeber:
De Gruyter Akademie Forschung
Anzahl Seiten:
353
Erscheinungsdatum:
25.02.2008
ISBN:
978-3-05-004344-9

Der Hochadel erscheint im Blick über Europa hinweg als eine Sozialformation mit einem eigenen Selbstverständnis und mit einer internen Kommunikation.

Das zeigt das Beispiel des Wettiners Johann (1801-1873). Welche Vorstellungen hatten Johann und seine Familie vom Hochadel, von Standesgrenzen und standesgemäßem Verhalten? Wie verstand Johann seine Legitimation? Und welche symbolischen Praktiken gewährleisteten wiederum die Exklusivität der Gruppe und die Auratisierung des Einzelnen im Alltag?

Die Korrespondenz, die gegenseitigen Besuche sowie die für das Selbstverständnis des Hochadels wichtigen Heiraten bilden die Schwerpunkte der Darstellung.

Während ständische Strukturen in dieser Epoche an Bedeutung verloren, war es ihre Binnenkommunikation, die dieser Sozialformation die Chance eröffnete, als Erinnerungsgruppe fortzubestehen.


Klappentext
Der Hochadel erscheint im Blick über Europa hinweg als eine Sozialformation mit einem eigenen Selbstverständnis und mit einer internen Kommunikation. Das zeigt das Beispiel des Wettiners Johann (1801-1873). Welche Vorstellungen hatten Johann und seine Familie vom Hochadel, von Standesgrenzen und standesgemäßem Verhalten? Wie verstand Johann seine Legitimation? Und welche symbolischen Praktiken gewährleisteten wiederum die Exklusivität der Gruppe und die Auratisierung des Einzelnen im Alltag? Die Korrespondenz, die gegenseitigen Besuche sowie die für das Selbstverständnis des Hochadels wichtigen Heiraten bilden die Schwerpunkte der Darstellung. Während ständische Strukturen in dieser Epoche an Bedeutung verloren, war es ihre Binnenkommunikation, die dieser Sozialformation die Chance eröffnete, als Erinnerungsgruppe fortzubestehen.

Zusammenfassung
"[...] social and cultural historians will find more food for thought in this impressive work than they might imagine." James Retallack in: sehepunkte, 10 (2010) 5 "Silke Marburg hat mit der Analyse der Familienbriefe in überzeugender Weise unseren Kenntnisstand über die sächsischen Wettiner erweitert." Monika Wienfort in: Historische Zeitschrift, Bd. 289/2 (2009) "Innerhalb der aufblühnden Adelsforschung fand indes ein wichtiger Zweig des europäischen Hochadels bisher auffällig wenig Beachtung, die (ehemals) regierenden Häuser. Die Studie von Silke Marburg [...] leistet einen wichtigen Beitrag zu diesem Forschungsfeld. [...] [D]ie gelungene Studie von Marburg [zeigt] eindrucksvoll, wie fruchtbar Adelsgeschichte betrieben werden kann, wenn sozial- und kulturgeschichtliche Fragestellungen und Methoden in derart undogmatischer Weise miteinander verbunden werden. [...] Ihrem Band ist in der Fachwelt - und nich nur unter Adelshistorikern - weite Verbreitung zu wünschen." Matthias Stickler in: H-Soz-u-Kult, 7. Juli 2008 "Wenn die Adelsgeschichtsschreibung bislang noch unterschiedlicher Meinung sein konnte, ob der Hochadel als eigenständige soziale Formation anzusehen sei oder nicht, so gibt es seit Neuestem eine Grundlage, um diese Forschungsfrage positiv zu beantworten: [...] das vorliegende Buch." Christoph Franke in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 95 (2008) 4

Leseprobe
5.1 Ebenbürtigkeit – Semantik der Endogamie (S. 236) In der Frage von Endogamie oder Exogamie unterschied sich das Heiratsverhalten des hohen Adels wesentlich von demWeg, der sich für den niederen Adel im 19. Jahrhundert nachzeichnen lässt. Denn für den niederen Adel verlor das Modell der Stiftsfähigkeit an Bedeutung, das bislang den Zugangsregelungen für Hof, Landtag und Stifte zugrunde gelegen hatte. Dieser Nachweis hatte vorausgesetzt, dass der oder die einzelne Adlige eine generationenlange ausnahmslos adlige Abstammung sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits belegen konnte. Indem der Kandidat einen von Zeugen beglaubigten Stammbaum einreichte und bestätigen ließ, qualifizierte er sich für die Partizipation an den genannten Institutionen. Die Anzahl der Ahnen wurde nach der umfangreichsten Reihe gezählt, so dass die Anforderungen bei vier Vorfahrengenerationen mit 16 Ahnen angegeben wurde, bei fünf Generationen mit 32 oder zuweilen sogar mit 64 Ahnen, wenn sechs Generationen ausschließlich adliger Vorfahren nachzuweisen waren. Dieses Modell wurde abgelöst durch ein Konzept altadliger Abstammung, das nur noch auf der adligen Aszendenz väterlicherseits beruhte. Bürgerliche Heiraten verloren damit ihre disqualifizierende Wirkung. Sichtbar verkörperte sich dieses neue Prinzip des Adelsnachweises in den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern.

Im hohen Adel hingegen blieb die endogame Heirat bis ins 20. Jahrhundert hinein weitaus wichtiger. Seit dem 18. Jahrhundert hatte sich ein aus den Reichsfürsten und Reichsgrafen zusammengesetzter Hochadel abgezeichnet. Der Kaiser konnte darüber hinaus den hohen Adel verleihen. Dignitäten und Prädikate zu verleihen und sich auf diese Weise eine Klientel zu schaffen, war für ihn sogar ein durchaus wertvolles Recht. Der Eingriff in die Autonomie der Häuser blieb ihm jedoch verwehrt. Diese bestimmten nach wie vor in Form eines Agnatenkonsenses selbst, ob die Ehe eines Hausmitgliedes als ebenbürtig und hausgesetzmäßig angesehen wurde – selbst dann, wenn der Kaiser einer Partnerin mit der Verleihung des hohen Adels ausgeholfen hatte. Erst damit klärte sich, ob Kinder aus einer Verbindung Erb- und Sukzessionsrechte und damit auch die Reichsstandschaft erlangten. So galt seit der Mitte des 18. Jahrhunderts im Privatfürstenrecht der Grundsatz, dass für alle reichsständischen Fürstenhäuser die gräflich-reichsständischen Häuser ebenbürtig waren. Da aber allgemeinere Ebenbürtigkeitsgrundsätze gegen Ende des Alten Reiches nicht noch einmal formuliert wurden, blieben die Verträge und Observanzen der einzelnen Häuser der alleinige juristische Maßstab. Der hohe Adel konnte die Tradition dieser Autonomie nach 1806 fortsetzen. Nach wie vor beinhaltete die Eheschließung eine öffentliche Bewertung der sozialen Herkunft der Partner. Vor allem aus der Problematik von Elisabeths zweiter Eheschließung erhellt, dass dies auch gegenüber aus deutscher Sicht "ausländischen" regierenden Häusern so galt, die prinzipiell als ebenbürtig galten, sich aber nicht in die Tradition von Reichsrecht und Reichsherkommen stellten.

Die Regelungen des Königlich Sächsischen Hausgesetzes von 1837 können als typisch für die deutschen regierenden Häuser gelten. Die Kriterien einer Mitgliedschaft im Haus Wettin Albertinischer Linie lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Agnation und Konnubium. Eine solche agnatische Abstammung wiederum leitete sich aus dem Konnubium der Eltern ab. Denn eine Eheschließung mit einem Agnaten verlieh der Ehepartnerin und der Deszendenz dann die Hausmitgliedschaft, wenn sie rechtmäßig war

Inhalt
Aus dem Inhalt: 1 Einleitung: Motive einer Biografie Hoher Adel als Forschungsgegenstand Fragestellung und Durchführung Binnenkommunikation Stand von Forschung und Deutung Johann und die Dynastie Quellen 2 Texte und Konzepte Privatbriefe Privatbriefe als Textsorte der Binnenkommunikation Schreibintention eine vielstimmige Gesamtkorrespondenz Briefe als geronnene Muße Das Briefgeheimnis Briefaufbau und Thematik Sozialspezifik Die Symbolisierung des Standesunterschiedes 3 Begriffe Differenz und Distinktion Gruppenkonzepte: Einige Begriffe Handlungsorientierung: Pflicht und Gewissen Legitimationskonzepte: Gottesgnade und Menschenpflicht Konzepte der Binnenkommunikation 4 Begegnungen Gesellschaft und Geselligkeit Im Kräftefeld der Residenz Der Rang bei Hof Besuche 5 Heiraten eine Zukunft und acht Lösungen Ebenbürtigkeit- Semantik der Endogamie Eheanbahnung für die Kinder König Johanns Heiratskalkül für die Kinder König Johanns 6 Zusammenfassung 7 Anhang: Quellentexte Tabellen und Übersichten Verzei…


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