Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland

Katholische Gemeinden anderer Muttersprache in der Bundesrepublik Deutschland

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783865960160
Untertitel:
Kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation in den Bistümern im Kontext der Migrationspolitik
Genre:
Weitere Religionen
Autor:
Cristina Fernández Molina
Herausgeber:
Frank und Timme GmbH
Anzahl Seiten:
540
Erscheinungsdatum:
01.04.2005
ISBN:
978-3-86596-016-0

Die Lösung von Fragen im Zusammenhang mit Migration und Zuwanderung gehören zu den vorrangigen Aufgaben, die gegenwärtig Staat und Gesellschaft bewältigen müssen. Die Katholische Kirche hat schon früh ihre besondere Sorge für Migranten zum Ausdruck gebracht.
Für eine Migrantenpastoral in der Muttersprache wurden entsprechende Rechtsnormen erlassen und spezifische Strukturen geschaffen. Diese Promotionsarbeit behandelt die kirchenrechtliche Stellung und pastorale Situation der katholischen Gemeinden anderer Muttersprache in den deutschen Bistümern, wobei die Seelsorge für katholische Migranten im Kontext der europäischen und deutschen Migrationspolitik behandelt wird.
Angesichts abnehmender Priesterzahlen und Kirchensteuermittel steht die muttersprachliche Seelsorge auf dem Prüfstand. Eine Integrationsdiskussion gibt es auch innerhalb der Katholischen Kirche.

Autorentext
Cristina Fernández Molina, Dr. theol., lic. iur. can., geb. 1965 in Köln als Tochter spanischer Migranten. Dem Studium der Katholischen Theologie in Mainz und Rom folgten mehrere Jahre Arbeit in der Seelsorge in der Italienischen Gemeinde Mainz. 1998 bis 2000 Lizenziatsstudium in Kirchenrecht und seelsorgliche Tätigkeit in Münster, 2004 Promotion in Bochum. Derzeit Pastoralreferentin in der Spanischsprachigen Gemeinde Darmstadt.

Leseprobe
2 Die Situation von Migranten und Flüchtlingen in der EG/EU (S. 22-23)
2.1 Völkerrechtliche vertragliche Grundlagen
Zu Beginn der Darstellung der staatlichen Vorgaben für die Migrantenpastoral der Katholischen Kirche sollen die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene dargestellt werden. Sie bilden einen Maßstab für die nationale Gesetzgebung derjenigen (EU-)Länder, die diese völkerrechtlichen Verträge ratifiziert haben. Des Weiteren wird der Weg zur Vergemeinschaftung der Asyl- und Migrationspolitik in der EU kurz dargestellt: Im Amsterdamer Vertrag haben sich die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Der politischen europäischen Ebene zugeordnet, erfolgt die Darstellung der Organisation der christlichen Kirchen für die Migrantenarbeit in Europa.
2.1.1 Die Europäische Menschenrechtskonvention
Eine hohe Bedeutung für die rechtliche Stellung von Migranten, vor allem derjeniger, die aus nicht zur EU gehörigen Drittstaaten stammen, ist der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950 zuzumessen. Ratifiziert wurde die Menschenrechtskonvention bis heute von allen EU-Mitgliedsstaaten, d. h., auch von der Bundesrepublik Deutschland.4 Mit der Unterzeichnung haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, das ihnen durch das allgemeine Völkerrecht zustehende Kontrollrecht hinsichtlich der Ein- und Ausreise Fremder in bzw. aus ihrem Hoheitsgebiet in den Schranken der EMRK auszuüben. Nicht zuletzt dadurch hat die Europäische Menschenrechtskonvention an Relevanz gewonnen, dass zu ihrer Durchsetzung entsprechende Organe geschaffen wurden: die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Diese wurden vor wenigen Jahren in ein einheitliches Organ verschmolzen, dem neuen ständigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.5 Vor dem Europäischen Gerichtshof kann nicht nur jeder Vertragsstaat eine sogenannte Staatenbeschwerde nach Art.
33 EMRK einleiten, sondern auch jede natürliche Person oder nichtstaatliche Organisation hat die Möglichkeit der Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK. Die EMRK garantiert grundlegende Menschenrechte.7 Das Recht von Migranten auf Familiennachzug, das von der Katholischen Kirche vertreten wird, kann sich auf Art. 8 und Art. 14 EMRK berufen.8 Nach Art. 8 Ab 1 EMRK fällt unter die schutzwürdigen Menschenrechte das Privat- und das Familienleben, auf dessen Achtung ein Anspruch besteht. Die Einschränkung dieses Menschenrechtes auf Privat- und Familienleben ist nach Art. 8 Ab 2 EMRK nur unter bestimmten Voraussetzungen legitim: Diese muss durch ein Gesetz des betreffenden demokratischen Staates legitimiert und ein notwendiges Mittel sein, um Güter des staatlichen und öffentlichen Interesses zu schützen. Die EMRK gibt zwar einem Ausländer kein Recht zu Einreise und Aufenthalt, sie schützt auch nicht vor Ausweisung oder Abschiebung aus dem Gebiet eines Vertragsstaates. Aufenthaltsbeendende oder aufenthaltsverweigernde Maßnahmen, die in der Kompetenz des souveränen Staates liegen, können aber daraufhin überprüft werden, ob eine Verletzung von Art. 8 EMRK vorliegt.
Art. 14 EMRK normiert ein Diskriminierungsverbot. Demnach stehen die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten allen Menschen zu und zwar ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status. Das bisher noch geltende deutsche Ausländergesetz (AuslG) enthält in
53 eine Anlehnung an Art. 3 EMRK: Bei erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben und Freiheit wird bloßer Abschiebungsschutz gewährt.

Inhalt
1;Dankeswort;6
2;1 Themenstellung;18
3;2 Die Situation von Migranten und Flüchtlingen in der EG/EU;23
3.1;2.1 Völkerrechtliche vertragliche Grundlagen;23
3.1.1;2.1.1 Die Europäische Menschenrechtskonvention;23
3.1.2;2.1.2 Die Genfer Flüchtlingskonvention;24
3.1.3;2.1.3 Etappen der Europäischen Einigung unter besonderer Berücksichtung der Wanderarbeitnehmer in der EG bzw. EU;25
3.2;2.2 Die Vergemeinschaftung der Asyl- und Migrationspolitik;27
3.2.1;2.2.1 Die vertraglichen Grundlagen;27
3.2.2;2.2.2 EU-Rechtssetzungsprozesse und nationales Recht am Beispiel der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung;29
3.3;2.3 Migration und Kirchen in Europa;31
3.3.1;2.3.1 Die Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME);31
3.3.2;2.3.2 Der Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE);32
3.3.3;2.3.3 Die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa;35
4;3. Die Situation der Migranten und kirchliche Stellungnahmen in der Bundesrepublik Deutschland;36
4.1;3.1 Von der Gastarbeiteranwerbung bis zum Zuwanderungsgesetz;38
4.1.1;3.1.1 Von 1955 bis zum Anwerbestopp;38
4.1.2;3.1.2 Die 70er und 80er Jahre: Zwischen Integration und Rückkehrförderung;39
4.1.3;3.1.3 Die 90er Jahre: Asylrechtsänderung und Staatsangehörigkeitsreform;40
4.2;3.2 Die Diskussion um das Zuwanderungsgesetz;42
4.3;3.3 Die gegenwärtige Lage der Migranten in Deutschland;44
4.3.1;3.3.1 Migration als komplexes Phänomen;45
4.3.2;3.3.2 Statistische Daten zur ausländischen Bevölkerung;46
4.3.3;3.3.3 Die sozioökonomische Situation;48
4.3.4;3.3.4 Sprache und Migration;49
4.3.5;3.3.5 Ehe, Familie und ethnische Netzwerke ;54
4.3.6;3.3.6 Die Frage der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund;56
4.3.7;3.3.7 Integrationsrelevanz religiöser Gemeinden;58
4.3.8;3.3.8 Politische Partizipation, Ausländerbeiräte und Migrantenorganisationen;59
4.4;3.4 Stellungnahmen der christlichen Kirchen und ihrer Organisationen zur Migrationsfrage in Deutschland;60
4.4.1;3.4.1 Die katholische Soziallehre als Grundlage für die Position der Katholischen Kirche in der Migrationsfrage;61
4.4.2;3.4.2 Kirchliche Stellungnahmen zu Fragen der Ausländerpolitik und der Ausländergesetzgebung;67
4.4.3;3.4.3 Kirchliche Kritik zum Asylrecht;70
4.4.4;3.4.4 Beitrag der Kirchen zur Frage der Gestaltung von Zuwanderung und Integration;74
4.4.5;3.4.5 Kirchliche Stellungnahmen zur Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus;76
5;4 Begründungszusammenhang für die Migrantenpastoral in den Dokumenten der Gesamtkirche;79
5.1;4.1 Dokumente des Zwe…


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