Untertitel:
Institutionen
Auflage:
2., verbesserte und erweiterte Auflage 1997
Erscheinungsdatum:
23.01.2020
Privatrecht als Ordnungsform CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen Recht Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt. Institutionen: Herkunft und Bedeutung Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung CORPUS IURIS CIVILIS stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Den Anfang machen die kaiserlichen Institutionen (Band I). In weitem Umfang sind sie den Institutionen des klassischen Juristen Gaius (um 160 n.Chr.) nachgebildet. Die kaiserlichen Institutionen haben in eindrucksvoller Weise den durch höchste Präzision von Tatbestand und Rechtsfolge gekennzeichneten Stil des klassischen Rechtsdenkens begründet. Daneben haben die Institutionen aber auch als juristische Grammatik zur Einübung in das juristische Denken (Anfängerlehrbuch) gedient. Seit dem Humanismus des 16. Jahrhunderts gehören die Institutionen zum festen Bestand der Allgemeinbildung. Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
"Ein Buch, das alle angeht: Die Digesten sind Europas Juristenbibel."
Michael Stolleis in: Frankfurter Allgemeine Zeitung 28.11.2005
Autorentext
Die Herausgeber: Prof. Dr. Okko Behrends ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht an der Universität Göttingen, Prof. Dr. Berthold Kupisch ist Emeritus am Institut für Rechtsgeschichte (Abt. Römische Recht) der Universität Münster, Prof. Dr. Rolf Knütel ist Direktor des Instituts für Römisches Recht an der Universität Bonn, Prof. Dr. Hans Hermann Seiler ist Emeritus am Seminar für Römisches Recht der Universität Hamburg.
Klappentext
Privatrecht als Ordnungsform. CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike!
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