Deutsches Rechtswörterbuch

Deutsches Rechtswörterbuch

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783740000059
Untertitel:
Wörterbuch der älteren deutschen RechtsspracheGesamtwerk
Genre:
Allgemeine & vergleichende Sprachwissenschaft
Herausgeber:
Böhlaus
Auflage:
Halbleder
Anzahl Seiten:
6397
Erscheinungsdatum:
1998
ISBN:
978-3-7400-0005-9

Eine Fundgrube kulturgeschichtlichen Wissens mit insgesamt 120.000 Wortartikeln
Die einzelnen Bände sind auch separat beziehbar.

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein nützliches Instrument für (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit über das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte ältere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthält somit neben juristischen Fachbegriffen alle Wörter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz für einen Ehebruch. Ob dies nun der Müller ist, der Reichserbkammertürhüter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, Ämter und Dienstbezeichnungen werden angeführt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lässt. Die Wörter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklärt, Beispiele für ihre Verwendung unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen Überlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederländische, altsächsische und angelsächsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen , wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Längst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle für sich entdeckt. Aber auch für quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primär der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswörterbuch von

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) beschränkt sich nicht auf die Fachsprache des Rechts, sondern es verzeichnet auch Stichwörter, die man auf den ersten Blick der Alltags- oder Gemeinsprache zuordnet. Für den historisch Forschenden und Interessierten eröffnet sich damit die Möglichkeit, kaum geahnte Einsichten in den Zusammenhang und die gegenseitige Durchdringung von Alltagsleben und Rechtsleben zu gewinnen. Sprachgeschichte - das macht das DRW deutlich - ist auch ein Kristallisationspunkt von Rechts-, Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Das einzige Wörterbuch, in dem der Alltag des Rechtslebens in weiten Teilen des mitteleuropäischen Raums über mehr als 1300 Jahre hinweg dokumentiert wird. Die Geschichte der deutschen Rechtssprache mit den verwandten Sprachen des Altenglischen, Altfriesischen und Mittelniederländischen ist ein Spiegel der Kulturgeschichte dieses Raumes.

Autorentext
Heino Speer, geb. 1942; Studium der Germanistik und Rechtswissenschaften in Berlin, München und Heidelberg; rechtshistorische Promotion 1977 in Bielefeld; seit 1973 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg. 
Andreas Deutsch, geb. 1970; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Paris; rechtshistorische Promotion 2002; anschließend wiss. Assistent am Institut für Rechtsgeschichte in Frankfurt (Main); seit 2007 Leiter der Forschungsstelle des DRW in Heidelberg.


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