Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte (Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte, Bd. 1.2)

Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte (Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte, Bd. 1.2)

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783608919486
Untertitel:
Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches
Genre:
Mittelalter
Herausgeber:
Klett-Cotta Literatur
Auflage:
1. Aufl. 2000
Anzahl Seiten:
872
Erscheinungsdatum:
2000
ISBN:
978-3-608-91948-6

Der Teilband (1,2) des »Handbuchs der baden-württembergischen Geschichte« behandelt die Epochen vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches nach 1800, also vom Untergang der Staufer bis zur Neige des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.

Der südwestdeutsche Raum mit dem Kern des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg wird als eine politische und kulturelle Einheit betrachtet. Die Darstellung der großen Geschichtsperioden - Spätmittelalter, Reformation und Gegenreformation, Absolutismus und Aufklärung - löst sich von der herkömmlichen Betrachtung nach den alten Ländern Baden und Württemberg und ihrer Nachbarn.

Eigens erörtert wird wiederum die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, die den Blick auf die Entwicklung moderner Staatlichkeit lenkt, den Weg von der Adelsherrschaft des Mittelalters zum Fürstenstaat des 18. Jahrhunderts. Neben die detaillierte Schilderung der historischen Ereignisse treten die Elemente von Verfassung, Verwaltung und Wirtschaft, die das heutige staatliche und gesellschaftliche Leben formen und mitbestimmen.

Wegen seines Stoffumfangs wird Band 1 in zwei Teilbänden vorgelegt. Der Teilband 1,1 behandelt den Zeitraum von der Vor- und Frühgeschichte bis zum Frühen und Hohen Mittelalter.

Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg.
Herausgegeben von Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit Hans Freske, Bernhard Kirchgässner, Paul Sauer und Meinrad Schaab
Redaktion: Michael Klein


Klappentext
Der Teilband (1,2) des »Handbuchs der baden-württembergischen Geschichte« behandelt die Epochen vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches nach 1800, also vom Untergang der Staufer bis zur Neige des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Der südwestdeutsche Raum mit dem Kern des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg wird als eine politische und kulturelle Einheit betrachtet. Die Darstellung der großen Geschichtsperioden - Spätmittelalter, Reformation und Gegenreformation, Absolutismus und Aufklärung - löst sich von der herkömmlichen Betrachtung nach den alten Ländern Baden und Württemberg und ihrer Nachbarn. Eigens erörtert wird wiederum die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, die den Blick auf die Entwicklung moderner Staatlichkeit lenkt, den Weg von der Adelsherrschaft des Mittelalters zum Fürstenstaat des 18. Jahrhunderts. Neben die detaillierte Schilderung der historischen Ereignisse treten die Elemente von Verfassung, Verwaltung und Wirtschaft, die das heutige staatliche und gesellschaftliche Leben formen und mitbestimmen. Wegen seines Stoffumfangs wird Band 1 in zwei Teilbänden vorgelegt. Der Teilband 1,1 behandelt den Zeitraum von der Vor- und Frühgeschichte bis zum Frühen und Hohen Mittelalter. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Herausgegeben von Hansmartin Schwarzmaier in Verbindung mit Hans Freske, Bernhard Kirchgässner, Paul Sauer und Meinrad Schaab Redaktion: Michael Klein

Leseprobe
1. Band, Teil 2: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches Die Rolle des Königtums Mit dem Untergang der Staufer offenbarte sich die bereits früh angelegte, seit der Doppelwahl von 1198 verschärfte, für das ganze Spätmittelalter typische Problematik im Gegensatz von Königsherrschaft und territorialen Gewalten. Letztere entwickelten so viel Eigengewicht, daß die sich damals allgemein im Abendland ausbildende moderne Staatlichkeit von ihnen in Anspruch genommen wurde. So blieb dem Königtum keine andere Wahl, als sich in vielen Abmachungen und Bündnissen mit regionalen Gewalten zu arrangieren, um wenigstens so eine Oberherrschaft zur Geltung zu bringen. Lange Zeit blieb daher die Verfassung des Reiches wie der Territorialstaaten für neue Entwicklungen offen. Eine Verfestigung brachte erst die Wende zur frühen Neuzeit. Die Versuche des Königtums, schon mit reduzierten Mitteln, aber auf der alten Machtbasis der Staufer seine Herrschaft wieder zu befestigen, reichten bis um 1315/20. Von da an wurde die schon vorher angestrebte Hausmacht, also die eigene landesfürstliche Herrschaft, grundlegende Voraussetzung auch für die Königsherrschaft. Damit setzte ein ganz anderer Umgang mit dem Reichsgut ein, das man bisher zu wahren und zu halten versuchte, und erst jetzt verlor Südwestdeutschland seine hergebrachte Stellung als eigentliche Machtbasis des Königtums. Weiterhin blieb es zwar in vielfältiger Weise mit den Königen verbunden, doch wurde aus dem Kernland des Reiches in einem allmählichen Prozeß eine Landschaft, die im Vergleich zu Nord- und Mitteldeutschland und dem äußersten Westen dem König noch ziemlich nahestand, aber nicht mehr den stärksten Grad an Königsnähe aufwies. Mit der Entwicklung der Hausmacht und der allgemein spätmittelalterlichen Intensivierung von Herrschaftspraxis war die Herausbildung von Residenzen verbunden. Solche Residenzen konnte es im deutschen Südwesten nach Lage der Dinge nicht mehr für den König, sondern nur noch für mittlere und kleinere Territorialfürsten geben. [...]


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