Sklaverei und Freilassung im römischen Recht

Sklaverei und Freilassung im römischen Recht

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783540369530
Untertitel:
Symposium für Hans Josef Wieling zum 70. Geburtstag
Genre:
Rechts-Lexika
Herausgeber:
Springer Berlin Heidelberg
Auflage:
2006
Anzahl Seiten:
349
Erscheinungsdatum:
2006
ISBN:
978-3-540-36953-0

Der Sammelband vereinigt Beiträge vieler renommierter Romanisten zum römischen Sklavenrecht. Vermögensrechtliche Fragen, namentlich des Sondervermögens (peculium) von Sklaven, werden ebenso erörtert wie die soziale Stellung einzelner Sklavengruppen. Zudem werden ausführlich Probleme der Freilassung von Sklaven untersucht. Weitere Beiträge sind dem Verhältnis zwischen römischem Sklaventum und frühem Christentum sowie der mittelalterlichen Rezeption des antiken Sklavenrechts gewidmet. Ein Schrifttumsverzeichnis von Hans Wieling beschließt den Band.

Leseprobe
NICHTS IST DA, ALS DER ARTIKEL ÜBER DEN MATSCH Die Kommandantenstraße zu Berlin, halb schon Konfektions- und halb noch Zeitungsviertel, beginnt an der Leipziger Straße mit einem hübschen Blick auf die Bäume des Dönhoffplatzes, die jetzt kahl waren, und verliert sich in der Proletarier- und Fabrikgegend der Alten Jakobstraße.
Der Dönhoffplatz! Rechts Tietz, Inventurausverkauf! Inventurausverkauf! Schuhwarenhaus Stiller »Noch billiger«! Regenschirme! Alle beisammen, Wigdor und Sachs und Resi. Ein Blinder mit Zeitschriften hockt vor Aschingers Destille für kleine Schnappaufs. Das beste Geschäft für künstliche Blumen. Im Frühling Ansteckblumen fürs Kostüm, im Winter Ballschmuck. Stettiner Sänger! Immer noch der große Lange und der kleine Dicke, Konditorei, Parfüms, Koffer und Wollwaren. Das geht alles noch. Aber im ersten Stockwerk beginnen die Sorgen. Der Handel geht zurück. Alles direkt. Fabrik-Detail-Konsument. Wenn möglich Fabrik-Konsument. Das ist die große Seite des Dönhoffplatzes.
Drüben aber nach der stillen Seite hin, beinahe schon in der Kommandantenstraße, wo sich die kleinen namenlosen Geschäfte befinden, lag die Redaktion der Berliner Rundschau. Ein breites, langgestrecktes altes Haus, vier niedrige Etagen hoch, bekrönt an den Ecken von zwei Henkelvasen in griechischer Form. In der Mitte zwei überlebensgroße Stuckfiguren, Merkur und Minerva, zwischen sich ein römisches Feldzeichen. Mit Merkur schien nicht viel los zu sein in dem Haus. Eine halbe Etage stand leer. Ob Miermann in diese Zeitungsredaktion eingetreten war, weil ihn die Minerva mit den Geschichtstafeln gelockt hatte oder weil unter den Fenstern Rosengirlanden schwebten, stand nicht fest, wäre ihm aber zuzutrauen gewesen.

Inhalt
Der Ausdruck favor libertatis in den Konstitutionen der römischen Kaiser.- Freilassung durch Nachlaßübernahme zur addictio bonorum libertatis causa.- Die Sklaven Gottes.- Zum Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei fraudatorischen Sklavenfreilassungen Im Zweifel gegen die Freiheit!.- Der servus fugitivus pro libero se gerens.- Rechtsfragen zu den Freilassungsfideikommissen.- D. 33, 7,18, 4 vilicus und vilica als Objekte eines Erbschaftsstreites.- Condictio indebiti bei operae liberti und operae servi Versuch einer Exegese von Paulus D. 12, 6, 65, 8.- Die Rezeption des römischen Sklavenrechts im Gelehrten Recht des Mittelalters.- Sklavenkasse entscheidet über Eigentumserwerb Zu Gaius D. 41,1,43, 2 und Ulpian D. 7,1, 25,1.- Der dominus, der servus und die muliercula Anmerkungen zu D. 11, 3, 16.- Die libera administratio peculii Zur Verfügungsmacht von Hauskindern und Sklaven über ihr Sondergut.- Gemeineigentum am Beispiel der servi publici.


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