Untertitel:
Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg
Genre:
Zeitgeschichte (1946 bis 1989)
Autor:
Ursula Rombeck-Jaschinski
Herausgeber:
Gruyter, de Oldenbourg
Erscheinungsdatum:
30.11.2004
Das am 27. Februar 1953 unterzeichnete Londoner Schuldenabkommen stellte ein Novum in der Geschichte der internationalen Schuldenregelung dar. Mit ihm wurde die gigantische deutsche Auslandsverschuldung des privaten und öffentlichen Sektors aus der Vor- und Nachkriegszeit geregelt. Als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches übernahm die Bundesrepublik die Haftung für die gesamten Vorkriegsschulden des ehemaligen Reichs. Die langwierigen und von zahlreichen Schwierigkeiten durchzogenen Verhandlungen erreichten, dass das Schuldenabkommen dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Bundesrepublik angepasst wurde. Mit dem Londoner Schuldenabkommen wurde die Kreditwürdigkeit der jungen Bundesrepublik wiederhergestellt; es war damit eine Conditio sine qua non für die Wiedergewinnung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland.
Autorentext
Ursula Rombeck-Jaschinski, geboren 1955, ist Privatdozentin an der Heinrich-Heine Universität in Düsseldorf.
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