125 Jahre Reichsgericht.

125 Jahre Reichsgericht.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428121052
Untertitel:
Schriften zur Rechtsgeschichte 126
Genre:
Rechts-Lexika
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1., Aufl
Anzahl Seiten:
267
Erscheinungsdatum:
31.03.2006
ISBN:
978-3-428-12105-2

Am 1. Oktober 2004 jährte sich die Eröffnung des Reichsgerichts in Leipzig zum 125. Male. Aus diesem Anlaß veranstaltete die Juristenfakultät der Universität Leipzig im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude - in dem heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz hat - ein Festkolloquium, das an Gründung, Stellung, Rechtsprechung und Personen des Reichsgerichts erinnerte. Die Veranstaltung versammelte zahlreiche Vertreter der gesamt- wie der bundesstaatlichen Gerichtsbarkeit und der Rechtswissenschaft. Der vorliegende Band beinhaltet alle bei diesem Festkolloquium gehaltenen Grußworte und Vorträge, erweitert um einen Aufsatz von Hans Hermann Seiler. Gegenstand sind Geschichte, Organisation, Arbeitsweise und Rechtsprechung des Reichsgerichts: Nach einem Überblick über das Reichsgericht als Höchstgericht im Wandel der Zeiten folgt eine Untersuchung zum Verhältnis zwischen Gericht und Leipziger Universität. Anschließend werden zwei Reichsgerichtspräsidenten lebens- und werkgeschichtlich porträtiert. Es folgen Beiträge zur Rechtsprechung des Reichsgerichts: zum römischen und zum französischen Recht (insbesondere vor Inkrafttreten des BGB) und zum österreichischen ABGB (in der Zeit des Dritten Reiches). Zwei besondere Gebiete des deutschen Zivilrechts (das Familienrecht in der Zeit des Dritten Reiches und das Recht der Grunddienstbarkeiten) sind Gegenstand genauerer dogmengeschichtlicher Untersuchung, bevor schließlich das Reichsgericht in seiner Funktion als Reichsarbeitsgericht dargestellt und ein Sonderfall seiner Rechtsprechung auf dem Gebiet des Strafrechts (die Kriegsverbrecherprozesse nach dem Ersten Weltkrieg) erörtert wird. Die vorliegende Auswahl kann freilich über die Einzelergebnisse hinaus nicht mehr sein als der Entwurf einer methodischen Landkarte zur künftigen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Reichsgerichts und seiner Rechtsprechung. Von der Bündelung der Forschungsbereiche sollen aber Impulse für weitere Vertiefungen ausgehen. Ansätze hierfür bietet das Reichsgericht immer noch zuhauf.

Klappentext
Am 1. Oktober 2004 jährte sich die Eröffnung des Reichsgerichts in Leipzig zum 125. Male. Aus diesem Anlaß veranstaltete die Juristenfakultät der Universität Leipzig im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude - in dem heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz hat - ein Festkolloquium, das an Gründung, Stellung, Rechtsprechung und Personen des Reichsgerichts erinnerte. Die Veranstaltung versammelte zahlreiche Vertreter der gesamt- wie der bundesstaatlichen Gerichtsbarkeit und der Rechtswissenschaft. Der vorliegende Band beinhaltet alle bei diesem Festkolloquium gehaltenen Grußworte und Vorträge, erweitert um einen Aufsatz von Hans Hermann Seiler. Gegenstand sind Geschichte, Organisation, Arbeitsweise und Rechtsprechung des Reichsgerichts: Nach einem Überblick über das Reichsgericht als Höchstgericht im Wandel der Zeiten folgt eine Untersuchung zum Verhältnis zwischen Gericht und Leipziger Universität. Anschließend werden zwei Reichsgerichtspräsidenten lebens- und werkgeschichtlich porträtiert. Es folgen Beiträge zur Rechtsprechung des Reichsgerichts: zum römischen und zum französischen Recht (insbesondere vor Inkrafttreten des BGB) und zum österreichischen ABGB (in der Zeit des Dritten Reiches). Zwei besondere Gebiete des deutschen Zivilrechts (das Familienrecht in der Zeit des Dritten Reiches und das Recht der Grunddienstbarkeiten) sind Gegenstand genauerer dogmengeschichtlicher Untersuchung, bevor schließlich das Reichsgericht in seiner Funktion als Reichsarbeitsgericht dargestellt und ein Sonderfall seiner Rechtsprechung auf dem Gebiet des Strafrechts (die Kriegsverbrecherprozesse nach dem Ersten Weltkrieg) erörtert wird. Die vorliegende Auswahl kann freilich über die Einzelergebnisse hinaus nicht mehr sein als der Entwurf einer methodischen Landkarte zur künftigen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Reichsgerichts und seiner Rechtsprechung. Von der Bündelung der Forschungsbereiche sollen aber Impulse für weitere Vertiefungen ausgehen. Ansätze hierfür bietet das Reichsgericht immer noch zuhauf.

Inhalt
Inhalt: A. Buschmann, Das Reichsgericht. Ein Höchstgericht im Wandel der Zeiten - E. Wadle, Eduard von Simson: Erster Präsident des Reichsgerichts - K.-P. Schroeder, Erwin Bumke (1874-1945): Letzter Präsident des Reichsgerichts - B.-R. Kern, Universität, Juristenfakultät, Reichsgericht - C. Möller, Das römische Recht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Geltendes Recht und ratio scripta - W. Schubert, Der Code civil (Code Napoléon) in Deutschland und das Reichsgericht - H. H. Seiler, Das Reichsgericht und das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch - E. Schumann, Die Reichsgerichtsrechtsprechung in Familiensachen von 1933 bis 1945 - A. Schmidt-Recla, Privatautonomie und Bestandsschutz: die stillschweigende Erwerbung bzw. Bestellung von Grunddienstbarkeiten vor dem Reichsgericht - U. Rau, Das Reichsgericht als Reichsarbeitsgericht - K. Müller, Die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse nach dem Ersten Weltkrieg


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