Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters.

Verfassungslehre und Einführung in die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters.

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783428119851
Untertitel:
Schriften zur Verfassungsgeschichte/VG 75, Schriften zur Verfassungsgeschichte 7
Genre:
Rechts-Lexika
Autor:
Ernst Pitz
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1., Aufl
Anzahl Seiten:
1320
Erscheinungsdatum:
30.06.2006
ISBN:
978-3-428-11985-1

In der Verfassungslehre spielt die politische Erfahrung des europäischen Mittelalters bisher so gut wie keine Rolle. Sie wird verdunkelt von der politischen Theologie des Gottesgnadentums, welche den Blick der verfassungsgeschichtlichen Forschung vor allem auf Königtum und Adelsherrschaft fixiert. Aus diesem Grund waren bisher die zahlreichen Nachrichten nicht deutbar, die die Eintracht oder den einhelligen Willen des Volkes als Rechtsgrund aller Herrschaft und Geltungsgrund der Gesetze bezeichnen. So heißt es beispielsweise im Jahre 876: "Eintracht des Volkes und königliche Verkündung schaffen das Gesetz." Demnach war es schon im Mittelalter der gemeine Wille aller Staatsangehörigen und deren gemeinsames Handeln in Volks- und Reichsversammlungen, was Reiche und Staaten belebte und zusammenhielt. Die Worthalter der Völker, die den Gemeinwillen in den Versammlungen beständig erneuerten und dort auch Könige und Fürsten in ihre Ämter erwählten, verfügten dazu über ein heute sogenanntes imperatives Mandat der Gemeinden, mit denen sie sich identifizierten. Die Staatsauffassung des Laienvolkes stand der der Theologen konträr gegenüber. Nach Ansicht des Volkes war der Staat von unten her, von den Gemeinden, nach der der Gelehrten dagegen von oben, von der Königsgewalt her, erbaut. Nur auf dem Grunde dieses älteren politischen Systems identischer öffentlicher Willensbildung konnten die Staaten Westeuropas seit dem 13. Jahrhundert zu dem moderneren Repräsentativsystem übergehen. Von da an haben die beiden Systeme in Europa und Nordamerika miteinander konkurriert, bis schließlich in der Gegenwart die praktische Überlegenheit der Repräsentation über das ältere Identitätssystem allgemein Anerkennung fand.

Klappentext
In der Verfassungslehre spielt die politische Erfahrung des europ chen Mittelalters bisher so gut wie keine Rolle. Sie wird verdunkelt von der politischen Theologie des Gottesgnadentums, welche den Blick der verfassungsgeschichtlichen Forschung vor allem auf K nigtum und Adelsherrschaft fixiert. Aus diesem Grund waren bisher die zahlreichen Nachrichten nicht deutbar, die die Eintracht oder den einhelligen Willen des Volkes als Rechtsgrund aller Herrschaft und Geltungsgrund der Gesetze bezeichnen. So hei es beispielsweise im Jahre 876: "Eintracht des Volkes und k nigliche Verk ndung schaffen das Gesetz." Demnach war es schon im Mittelalter der gemeine Wille aller Staatsangeh rigen und deren gemeinsames Handeln in Volks- und Reichsversammlungen, was Reiche und Staaten belebte und zusammenhielt. Die Worthalter der V lker, die den Gemeinwillen in den Versammlungen best ig erneuerten und dort auch K nige und F rsten in ihre ter erw ten, verf gten dazu ber ein heute sogenanntes imperatives Mandat der Gemeinden, mit denen sie sich identifizierten. Die Staatsauffassung des Laienvolkes stand der der Theologen kontr gegen ber. Nach Ansicht des Volkes war der Staat von unten her, von den Gemeinden, nach der der Gelehrten dagegen von oben, von der K nigsgewalt her, erbaut. Nur auf dem Grunde dieses eren politischen Systems identischer ffentlicher Willensbildung konnten die Staaten Westeuropas seit dem 13. Jahrhundert zu dem moderneren Repr ntativsystem bergehen. Von da an haben die beiden Systeme in Europa und Nordamerika miteinander konkurriert, bis schlie ich in der Gegenwart die praktische erlegenheit der Repr ntation ber das ere Identit system allgemein Anerkennung fand.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Analytisches Inhaltsverzeichnis - Einleitung: Aufgaben und Ziele der Verfassungsgeschichte: Gemeinwille und Identitätssystem - Zum Stande der Forschung - Erster Teil: Die Gemeinden: Ursprung und Wesen staatlicher Hoheit - Partikularverbände I: Hausgemeinschaft - Edelinge und Dynasten - Partikularverbände II: Genossenschaften - Freie Einungen - Die Grafschaft - Die Grafschaft im Reiche - Zum Stande der Forschung - Hofrechtsverbände - Zweiter Teil: Der Staat: Über den Staatsaufbau von unten her - Das Fürstentum: Geistliche Fürsten - Weltliche Fürsten: Die Regna des Ostfränkischen Reiches - Weltliche Fürsten: Die Erhebung zum Herzoge - Bestallung und Belehnung I: Rechts- und Formfragen. Einsetzung der Grafen - Bestallung und Belehnung II: Königlicher, herzoglicher und bischöflicher Komitat - Die Großen und die Reichsregierung - Der Reichsuntertanenverband - Mystisches Königtum - Das Interregnum - Das Königtum - Privilegienrecht - Schlußbetrachtung - Nachwort: Über die Entstehung dieses Werkes - Quellen- und Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis


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