Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Durchsetzbarkeit des Verteidigerkonsultationsrechts und die Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428107933
Untertitel:
Schriften zum Prozessrecht 171
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Katharina Beckemper
Herausgeber:
Duncker & Humblot
Anzahl Seiten:
325
Erscheinungsdatum:
30.09.2002
ISBN:
978-3-428-10793-3

Die StPO gibt keine Auskunft darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Beschuldigte in der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen will. Es herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Konsultation nicht verhindert werden darf und ein Verstoß gegen dieses Verbot zu einer Unverwertbarkeit der Aussagen führt. Bislang ist aber nicht geklärt, was unter der Verhinderung der Verteidigerkonsultation zu verstehen ist. Die Antwort auf diese Frage ist nicht leicht zu finden, weil der Beschuldigte die Anwesenheit eines Verteidigers jederzeit erzwingen kann, indem er sich auf sein Schweigerecht beruft. Eine Beschuldigtenvernehmung ohne Verteidigerbeistand ist deshalb ohne die Mitwirkung des Beschuldigten nicht möglich. Diese Besonderheit steht im Mittelpunkt der Untersuchung. Die Folgen der Mitwirkung des Opfers werden im Strafrecht diskutiert, das ebenso wie das Strafprozessrecht von der Eigenverantwortlichkeit des von der Norm Geschützten ausgeht. Die strafrechtlichen Überlegungen können aber erst übertragen werden, nachdem ein neues Zurechnungskriterium hergeleitet worden ist. Mit diesem lässt sich nicht nur die verbotene Einwirkung auf den Beschuldigten bestimmen, sondern auch begründen, dass die Vernehmungsbeamten nicht verpflichtet sind, dem Beschuldigten bei der Suche nach einem Verteidiger aktiv zu helfen.

Autorentext
Prof. Dr. Katharina Beckemper ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Leipzig.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Grundlagen der Handlungspflicht der Vernehmungsbeamten: Bedeutung des Verteidigerbeistandes in der ersten polizeilichen Vernehmung - Verteidigerkonsultationsrecht als Ausdruck des fairen Verfahrens - Belehrung über das Verteidigerkonsultationsrecht in der ersten Vernehmung - Eigenverantwortlichkeit des Beschuldigten als Inhalt der Prozesssubjektivität - Verwertungsverbote als Folge der Pflichtverletzung der Vernehmenden in der ersten Vernehmung - 2. Teil: Begriff der Beschuldigtenvernehmung: Definition der Vernehmung - Abgrenzung der Vernehmung von der sog. informatorischen Anhörung - Begründung der Beschuldigteneigenschaft - Zweck der Beschuldigtenvernehmung - 3. Teil: Hinderung der Ausübung des Verteidigerkonsultationsrechts: Verbot der Verhinderung der Kontaktaufnahme zum Verteidiger - Freie Willensentschließung des Beschuldigten - Das Merkmal der Beeinträchtigung - Zurechenbarkeit der Aussage ohne Verteidiger zum Staatshandeln - Vorschrift zum Schutz einer Selbstschädigung - Berücksichtigung der Opfermitverantwortung im materiellen Strafrecht - Zurechnung des Erfolges bei Selbstschädigungsdelikten - Übertragbarkeit des Gedankens des zumutbaren Selbstschutzes in das Strafprozessrecht - Anwendung des Selbstbehauptungsprinzips auf das Verbot der Hinderung der Verteidigerkonsultation - 4. Teil: Hilfspflichten zur Durchsetzung des Verteidigerrechts: Beeinträchtigung des Verteidigerkonsultationsrechts durch die Verweigerung von Unterstützungshandlungen - Fürsorgepflicht als Rechtsgrundlage der aktiven Hilfspflicht - Pflicht zur erneuten Belehrung nach gescheiterter Kontaktaufnahme - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis


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