Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen.

Die Befugnis zu Eingriffen in die Rechtsstellung des einzelnen durch Betriebsvereinbarungen.

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783428089451
Untertitel:
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 151
Genre:
Arbeits- & Sozialrecht
Autor:
Sebastian Müller-Franken
Herausgeber:
Duncker & Humblot GmbH
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
388
Erscheinungsdatum:
31.03.1997
ISBN:
978-3-428-08945-1

Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.

Klappentext
Seit Jahren befinden sich der Tarifvertrag auf dem Rückzug und die Betriebsvereinbarung auf dem Vormarsch. Das Bedürfnis nach Arbeitsbedingungen, die dem einzelnen Betrieb angepaßt sind, nimmt stetig zu. Im Zuge dieser Entwicklung entfalten die Betriebspartner immer weitgehendere Regelungsaktivitäten. Geht es dabei nur um organisatorische oder begünstigende Regelungen, ist dies unter dem Aspekt des Individualschutzes unproblematisch. Sobald aber Betriebsvereinbarungen in die Rechtsstellung des einzelnen belastend eingreifen, werden Gefahren für dessen Freiheit heraufbeschworen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Die Antwort hängt ab von der Legitimation der Betriebsvereinbarung, ihrem rechtfertigenden Grund. Hier zeigt sich, daß - anders als beim Tarifvertrag - ein von der Selbstbestimmung des einzelnen getragenes Verhalten nicht nachgewiesen werden kann. Fehlt der Betriebsvereinbarung aber ein privatautonomes Fundament, kann sich ihre Legitimation einzig aus dem Gesetz ergeben. Dies jedoch hat Folgen für belastende Regelungen: Ist die Betriebsverfassung eine gesetzliche Pflichtveranstaltung, besitzt sie die gleiche Legitimationsbasis wie eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts. In diesem Fall gelten jedoch für Eingriffe in die Freiheit des einzelnen besondere Anforderungen: der Vorbehalt des Gesetzes fordert eine spezielle, dem Bestimmtheitsgebot genügende parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Der Autor weist nach, daß nicht nur die Ähnlichkeiten beider Bereiche, sondern vor allem auch die den Vorbehalt des Gesetzes tragenden Verfassungsprinzipien danach verlangen, eingreifende Betriebsvereinbarungen an den gleichen Maßstäben zu messen, wie sie auch sonst an das Handeln von Zwangskörperschaften angelegt zu werden pflegen. Die derzeit praktizierte Auslegung des geltenden Rechts wird dem indes nicht gerecht.

Zusammenfassung
"Müller-Franken befaßt sich mit der grundsätzlichen Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen durch Betriebsvereinbarungen Regelungen geschaffen werden können, die den einzelnen Arbeitnehmer belasten und somit seine Individualsphäre beeinträchtigen. [...] Das Ergebnis ist für die aktuelle Diskussion um den Stellenwert der verschiedenen Gestaltungsmittel im Arbeitsrecht von großer Bedeutung. Es wäre zu wünschen, daß diese überzeugende Untersuchung, die sich wissenschaftlich auf höchstem Niveau befindet, gelesen und verstanden wird." In: Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 7/1999

Inhalt
Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einführung - Problemstellung - Zweiter Teil: Die Legitimation der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen: 1. Kapitel: Durch die Selbstbestimmung des einzelnen: Selbstbestimmung durch Selbstbindung - Selbstbestimmung durch Zurechnung fremden Handeins - Selbstbestimmung durch Unterwerfung unter fremde Gestaltungsmacht - Selbstbestimmung durch Mitgliedschaft in einem Verband - 2. Kapitel: Durch eine fremdbestimmte, heteronome Ordnung: Die Betriebsvereinbarung als außerstaatliche, private Rechtsnorm - Dritter Teil: Die Legitimation von Eingriffen durch Betriebsvereinbarungen - 1. Kapitel: Das Erfordernis einer besonderen Legitimation: Die allgemeine Legitimation - Die besondere Legitimation - 2. Kapitel: Der Nachweis einer Eingriffsgrundlage: Die allgemeine Regelungskompetenz in sozialen Angelegenheiten - Die Mitbestimmung in den sozialen Angelegenheiten des § 87 BetrVG - Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis


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