Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783412222314
Untertitel:
Von 1800 bis 1919
Genre:
Rechts-Lexika
Autor:
Renate Penßel
Herausgeber:
Böhlau, Köln
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
553
Erscheinungsdatum:
30.06.2014
ISBN:
978-3-412-22231-4

Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung Körperschaften des öffentlichen Rechts waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.

Autorentext
Die Autorin hat Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Neuere und neueste Geschichte und Soziologie in Erlangen studiert. Sie ist Akademische Rätin a.Z. am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Heinrich de Wall (Universität Erlangen-Nürnberg).

Inhalt
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Einführung I. Themenstellung II. Gang der Untersuchung 1. Teil: Begriffliche Grundlagen: Der Begriff der "öffentlich-rechtlichen Körperschaft" als Rechtsform für "Religionsgesellschaften" I. Definition der "Körperschaftseigenschaft" von Religionsgesellschaften 1. Die Entwicklung des Begriffes der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" als Rechtsform für Religionsgesellschaften a) Das heutige Begriffsverständnis und seine Unklarheiten b) Zum Begriffsverständnis unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung c) Zum Begriffsverständnis vor Erlass der Weimarer Reichsverfassung d) Schlussfolgerung 2. Entwurf einer Arbeitsdefinition a) Selbständige Rechtsfähigkeit b) Fähigkeit zur Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse aa) Zum Begriff der "öffentlich-rechtlichen Befugnis" im materiellen Sinn bb) "Hoheitlicher" Charakter der Dienstherrenfähigkeit cc) "Hoheitlicher" Charakter der Disziplinargewalt dd) "Hoheitlicher" Charakter der Rechtsetzungsbefugnis ee) "Hoheitlicher" Charakter des Selbstorganisationsrechts ff) "Hoheitlicher" Charakter des Parochialrechts gg) "Hoheitlicher" Charakter des Widmungsrechts hh) "Hoheitlicher" Charakter des Besteuerungsrechts ii) "Hoheitlicher" Charakter durch Beteiligung an Aufgaben "gemeinsamen Interesses" jj) "Hoheitlicher" Charakter durch Betrauung mit Staatsaufgaben kk) Zusammenfassung c) Schlussfolgerung 3. Der Begriff der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" in Art. 137 Abs. 5 WRV 4. Fazit: Zur weiteren Verwendung des "Körperschaftsbegriffes" II. Zum Träger der "Körperschaftseigenschaft": Der Begriff der "Religionsgesellschaft" 1. Der Begriff der "Religionsgesellschaft" in Art. 137 Abs. 5 WRV a) Bedeutung b) Definition 2. Der Begriff der "Religionsgesellschaft" im älteren Recht 3. Fazit: Zur weiteren Verwendung des Begriffes der "Religionsgesellschaft" 2. Teil: Die Entwicklung der Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung I. Die Entwicklung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts im Überblick 1. Die Anfänge: Jüdische Gemeinschaften vom Früh- bis ins Hochmittelalter 2. Jüdische Gemeinden und Gemeinschaften vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts a) Die vorhandenen Organisationsformen b) Rechtscharakter der vorhandenen Verbände aa) Öffentlich-rechtlicher Charakter bb) Selbständige Rechtsfähigkeit cc) Eigenschaft als Religionsgesellschaft 3. Zusammenfassung: Die Ausgangslage zu Beginn des 19. Jahrhunderts II. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung 1. Königreich Westfalen a) Zur Bedeutung des königlich-westfälischen Rechts b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaft(en) aa) Die vorhandenen Organisationsformen bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse cc) Selbständige Rechtsfähigkeit dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft c) Zusammenfassung 2. Baden a) Das badische Staatskirchenrecht und die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem "Ersten Konstitutionsedikt" von 1807 b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Edikt von 1809 aa) Die vorhandenen Organisationsformen bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse cc) Selbständige Rechtsfähigkeit dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft ee) Zusammenfassung c) Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aa) Die Rechtsstellung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens bb) Die Rechtsstellung der israelitischen Austrittsgemeinde in Karlsruhe d) Die Entwicklung nach der Revolution von 1918 e) Zusammenfassung 3. Württemberg a) Die Systematik des württembergischen Staatskirchenrechts b) Die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinschaften bis zum Gesetz von 1828 c) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Gesetz von 1828 aa) Zur Bedeutung des Gesetzes bb) Die durch das Gesetz konstituierten Organisationseinheiten cc) Die Rechtsnatur der israelitischen "Kirchengemeinden" dd) Die Rechtsnatur der Gesamtorganisation d) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Gesetz von 1912 aa) Zur Bedeutung des Gesetzes bb) Die vorhandenen Organisationsformen cc) Die Rechtsnatur der "Israelitischen Religionsgemeinschaft" dd) Die Rechtsnatur der israelitischen Kirchengemeinden ee) Die Rechtsnatur der Rabbinatsbezirke ff) Zusammenfassung und Ausblick 4. Bayern a) Die Systematik des bayerischen Staatskirchenrechts von 1809/1818 b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Religionsedikt von 1809 und dem Edikt von 1813 aa) Zur Bedeutung des Edikts von 1813 bb) Die durch das Edikt konstituierten Organisationseinheiten cc) Die Rechtsnatur der Gemeinden als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" c) Zusammenfassung und Ausblick 5. Hessen-Darmstadt a) Die Systematik des hessen-darmstädtischen Staatskirchenrechts b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften aa) Die vorhandenen Gemeinschaften bb) Die Rechtsnatur der Landjudenschaften Oberhessens und Starkenburgs cc) Die Rechtsnatur der Rabbinatsbezirke dd) Die Rechtsnatur der Religionsgemeinden ee) Das Verhältnis der Religionsgemeinden zu den Landjudenschaften ff) Die Rechtsnatur der Austrittsgemeinden 6. Preußen a) Das Staatskirchenrecht des Allgemeinen Landrechts aa) Vor Inkrafttreten der Verfassung von 1850 bb) Nach Inkrafttreten der Verfassung von 1850 b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis 1812 c) Die Rechtsstellung nach dem Edikt von 1812 d) Die Rechtsstellung in den ab 1815 hinzugewonnenen Provinzen e) Die Neuregelung durch das Gesetz von 1847 aa) Die vorhandenen Organisationsformen bb) Die Rechtsstellung der Synagogengemeinden cc) Die Rechtsstellung der Austrittsgemeinden f) Die Rechtslage in den nach 1847 zu Preußen gekommenen Provinzen (Überblick) g) Zusammenfassung 7. Mecklenburg a) Das Staatskirchenrecht des Doppelherzogtums Mecklenburg 5. Die Existenz und Rechtsstellung von "Austrittsgemeinden" b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften aa) Mecklenburg-Schwerin bb) Mecklenburg-Strelitz 8. Sachsen a) Die Systematik des sächsischen Staatskirchenrechts b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis zum Gesetz von 1904 aa) Die vorhandenen Gemeinschaften bb) Die Rechtsstellung der Gemeinden von Dresden und Leipzig cc) Die Rechtsstellung der nach 1867 neu gegründeten Gemeinden c) Die Rechtsstellung der jüdischen Religionsgemeinden nach dem Gesetz von 1904 aa) Die vorhandenen Religionsgemeinschaften bb) Selbständige Rechtsfähigkeit cc) Öffentlich-rechtliche Befugnisse 9. Hamburg a) Die Systematik des hamburgischen Staatskirchenrechts b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften aa) Die vorhandenen Gemeinschaften bb) Zum Gang der Judengesetzgebung cc) Die Rechtsstellung der jüdischen Verbände bis zum Gesetz von 1864 dd) Die Rechtsstellung der Gemeindeverbände nach dem Gesetz von 1864 3. Teil: Die verschiedenen Regelungsmodelle im Vergleich I. Zeitpunkt und Reichweite der Reformen II. Die Ergebnisse der Reformen 1. Die vorhan…


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