Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit

Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783161486852
Untertitel:
Der Aufbau neuer Rechtsstrukturen im sächsischen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungsgeschichte des Wittenberger Konsistoriums
Genre:
Rechts-Lexika
Autor:
Ralf Frassek
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
367
Erscheinungsdatum:
2005
ISBN:
978-3-16-148685-2

Ralf Frassek untersucht, welche juristischen Lösungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu füllen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischöfe. Der sich konstituierende Territorialstaat des 16. Jahrhunderts war gefordert, etwas Neues an die Stelle des alten Rechts und der alten Gerichtsbarkeit treten zu lassen. Die Frage nach der Zuständigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungsträger führte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Das frühe evangelische Eherecht wurde danach aus drei Rechtsquellen gespeist: aus den in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalten, aus der Gutachtertätigkeit der theologischen Autoritäten und aus der Rechtsprechung der Ehegerichte, allen voran des Wittenberger Konsistoriums.

Autorentext
Geboren 1961; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hannover; 1994 Promotion; 2004 Habilitation; Dozent an den Universitäten Bayreuth, Frankfurt/Main und Halle-Wittenberg.

Klappentext
Ralf Frassek untersucht, welche juristischen Lösungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu füllen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischöfe. Die Frage nach der Zuständigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungsträger führte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Das frühe evangelische Eherecht wurde danach aus drei Rechtsquellen gespeist: aus den in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalten, aus der Gutachtertätigkeit der theologischen Autoritäten und aus der Rechtsprechung der Ehegerichte, allen voran des Wittenberger Konsistoriums.


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