Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage

Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage

Einband:
Fester Einband
EAN:
9783161483677
Untertitel:
Eine dogmatische und historische Untersuchung zum judikativen Anteil an der Staatsleitung
Genre:
Öffentliches Recht
Autor:
Klaus Joachim Grigoleit
Herausgeber:
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Auflage:
1. Auflage
Anzahl Seiten:
415
Erscheinungsdatum:
2004
ISBN:
978-3-16-148367-7

Hat das Bundesverfassungsgericht "Anteil an der Staatsleitung"? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als "Verfassungsorgan" ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der "balance of powers" durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur "Deutschen Frage" (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die "politische" Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.

Autorentext
Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaften und der neueren Geschichte in Tübingen und Freiburg; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Privatdozent und Wissenschaftlicher Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Klappentext
Hat das Bundesverfassungsgericht "Anteil an der Staatsleitung"? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als "Verfassungsorgan" ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der "balance of powers" durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur "Deutschen Frage" (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die "politische" Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt.


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