Eines Kredites würdig?

Eines Kredites würdig?

Einband:
Kartonierter Einband
EAN:
9783704655165
Untertitel:
Deutsch
Genre:
Zivilprozessrecht
Autor:
Jasmin Habersberger, Beate Blaschek
Herausgeber:
Verlag Österreich GmbH
Auflage:
1., Aufl.
Anzahl Seiten:
178
Erscheinungsdatum:
2010
ISBN:
978-3-7046-5516-5

Die 10. Wilhelminenberggespräche widmeten sich anlässlich des Inkrafttretens des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG - BGBl I Nr 28/2010) mit 11.6.2010 und des "Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" dem Thema Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Inhalte der Tagung finden sich in diesem Tagungsband wieder. Die sorgfältige Prüfung der Kreditwürdigkeit ist volkswirtschaftlich und auch für den Einzelnen von großer Bedeutung, zumal die mangelhafte Prüfung schwerwiegende Folgen haben kann. Mit Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Kreditgeber zur Bonitätsprüfung des Verbrauchers verpflichtet. Ergeben sich nach der Prüfung Zweifel hinsichtlich der Rückzahlungsfähigkeit des Verbrauchers, so hat der Kreditgeber den Verbraucher auf diese Bedenken hinzuweisen. Doch was ist unter Bonität oder Kreditwürdigkeit zu verstehen? Welche Daten werden herangezogen, um die Kreditwürdigkeit der Verbraucher beurteilen zu können? Woher stammen diese Daten und wer verwaltet sie? Diese Fragen wurden auf der Tagung im Dialog zwischen Wirtschaftsseite, Wissenschaft und Konsumentenschutz behandelt.

Klappentext
Die 10. Wilhelminenberggespräche widmeten sich anlässlich des Inkrafttretens des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG - BGBl I Nr 28/2010) mit 11.6.2010 und des "Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" dem Thema Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Inhalte der Tagung finden sich in diesem Tagungsband wieder. Die sorgfältige Prüfung der Kreditwürdigkeit ist volkswirtschaftlich und auch für den Einzelnen von großer Bedeutung, zumal die mangelhafte Prüfung schwerwiegende Folgen haben kann. Mit Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Kreditgeber zur Bonitätsprüfung des Verbrauchers verpflichtet. Ergeben sich nach der Prüfung Zweifel hinsichtlich der Rückzahlungsfähigkeit des Verbrauchers, so hat der Kreditgeber den Verbraucher auf diese Bedenken hinzuweisen. Doch was ist unter Bonität oder Kreditwürdigkeit zu verstehen? Welche Daten werden herangezogen, um die Kreditwürdigkeit der Verbraucher beurteilen zu können? Woher stammen diese Daten und wer verwaltet sie? Diese Fragen wurden auf der Tagung im Dialog zwischen Wirtschaftsseite, Wissenschaft und Konsumentenschutz behandelt.


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